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9 Ergebnisse für vermieter betriebskostenabrechnung bgb rückerstattung

Rückerstattung Mietkaution, fragwürdige Abrechnung
vom 13.11.2017 60 € Historischer Preis
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Die sogenannte Betriebskostenabrechnung der Vermieter erreichte uns nach über einem halben Jahr (datiert auf den 29.07.2017) Es handelte sich hierbei um eine in Excel erfasste Liste, die sowohl Nebenkosten (Steuer, Wasser, Müll, etc.) als auch Renovierungskosten (z.B.: Farbe für Wände und Decken, Teppichboden entfernen, im Abnahmeprotokoll nicht erwähnt) enthält. ... Die Vermieter wurden aufgefordert, die Belege bis zum 28.08.2017 zu übersenden. ... Inzwischen stark an der Existenz der Belege zweifelnd, teilten wir dem Anwalt mehrfach mit, dass wir nicht zahlungsunwillig seien, sondern lediglich diese Belege wollen und eine normale Betriebskostenabrechnung.
Wohnraummietrecht
vom 8.11.2015 52 € Historischer Preis
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Folgender Fall: Mein Partner ist Eigentümer und Vermieter eines Mehrfamilienhauses. ... Aufgrund dieses Umstands, hat die Mutter seither keine Betriebskostenabrechnungen erstellt. ... Die Mietkaution wurde daraufhin einbehalten, da sich mein Partner als Vermieter darum kümmerte.
HV fordert heizkosten nachzahlung trotz defekter heizung
vom 8.5.2015 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
In dem Zusammenhang: Wann können wir mit der Rückerstattung der Kaution rechnen? ... Die Nachzahlung aus der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung in Höhe von 361,26 sowie aus der geänderten Betriebskostenabrechnung von 141,98 € (gesamt 503,24 €) wollen Sie bitte spätestens bis Monatsende begleichen.
Mietnebenkostenabrechnung - Vermieter Zeitraum Abrechnung
vom 6.8.2009 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, Ich habe eine Frage zur Mietnebenkostenabrechnung und zwar immer im Januar wird der Wasserzählerstand abgelesen und spätestens Drei Monate später bekomme ich die Mietnebenkostenabrechnung und zwar immer mit einer Rückerstattung von ca.350€ nur dieses Mal verweigert der Vermieter mir die Mietnebenkostenabrechnung und da ich weiß das Ich denselben Geldbetrag von 350€ zurückerstattet bekommen soll und das für mich sehr viel Geld ist würde ich gerne wissen, in welchem Zeitraum der Vermieter eine Abrechnung stellen muss.
Gilt die Ausschlussfrist auch bei Vorauszahlungen ?
vom 30.6.2009 70 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Ich bin Vermieter einer ETW in einem Apartmenthaus mit 45 Apartments. ... Unter Ziff 2 steht nun " Werden öffentliche Abgaben neu eingeführt oder entstehen während der Vertragszeit neue Betriebskosten, so können diese vom Vermieter umgelegt und angemessene Vorauszahlungen neu festgelegt werden ." ... In Ziffer 18 des Vertrages steht nun noch " Der Vermieter ist berechtigt, alle umlagefähigen Betriebskosten zu fordern, auch wenn keine Vorauszahlungen vereinbart oder unter Ziffer 1 zu den Buchstaben aa und bb nur zu einer Betriebskostenpostition ein Betrag eingetragen wurde. " Lt. mehrerer Internetrecherechen einiger Mietervereine ist mir aufgefallen, dass es bei dem § 556 ff BGB nur um Nachzahlungen geht, diese müssen innerhalb einer Ausschlussfrist abgerechnet sein.