Nachdem wir sie aufgrund einer hohen Nachforderung genau prüfen wollten, stellten wir einige Dinge fest: - Abrechnung war sehr pauschal und damit unverständlich * Keine Angaben zu den Gesamtkosten und deren Zusammenstellung (nur unsere verrechneten Kosten) * Keine genaue Aufschlüsselung der Gesamtkosten (lediglich ein Ausweis der kWh unseres Wärmemengenzählers, nicht der, der anderen Parteien), Umlageschlüssel für Gesamtkosten nicht nachvollziehbar * Heizungsbetriebsstrom nur als Kosten ausgewiesen, kein Verbrauch, kein Hinweis auf Abrechnung, kein Nachweis (auf Nachfrage: Schätzwert des Vermieters) * Keine Verrechnung oder Hinweise auf Einspeisevergütung und rückerstattete Stromsteuer (Blockheizkraftwerk) * Gravierende, inhaltliche Abrechnungsfehler * Abrechnung nicht nach gültigen Regelungen (Heizkostenverordnung) Auf Anfrage wurde nach dem 31.12.2010 lediglich eine Kopie der Gasrechnung hineingereicht, d. h. es fehlen komplett andere Nachweise sowie Aufschlüsselungen der anderen Parteien. ... Falls ja, steht dem dann unser Widerspruch und der Versuch, einer von uns auf aktuellem Recht erstellte Abrechnung (die dem Vermieter auch als Vorschlag vorgelegt wurde) entgegen? Wie lange darf der Vermieter die Kaution wegen ausstehender Nebenkostenabrechnungen einbehalten?