Mietrecht, Nebenkostenabrechnung bei defektem Zähler
vom 19.1.2019
60 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Ich bin 12/2015 in eine Wohnung eines Privateigentümers als Mieter eingezogen. Die Wohnungen des Hauses werden durch eine große Wohnungsverwaltung (WV) verwaltet. In der Wohnung befindet sich ein Wärmemengenzähler für den Verbrauch aller Heizkörper.