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10 Ergebnisse für teilungserklärung sondereigentum 10 kostentragung

Verwaltervergütung verteilt auf Wohneinheit und Garageneinheiten
vom 21.8.2019 78 € Historischer Preis
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Unsere WEG-Anlage verfügt über 20 Wohneinheiten (Sondereigentum) und 4 Garagen (Teileigentum). ... WE = 105qm-MEA 500, Garage 24qm-MEA 10) Gem. §3, Abs.1b der Teilungserklärung ist der Begriff des Teileigentums wie folgt definiert: „Teileigentum – sofern und soweit vorgesehen – ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum zu dem es gehört.... Hier ist das Problem, es werden die Garageneigentümer nicht zur Kostentragung der Verwaltung herangezogen, und dies kann mit einem Verwaltervertrag definitiv nicht geregelt werden.
neue Außenjalousien an der Außenfassade eines Hauses anbringen
vom 27.2.2019 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Teilungserklärung um Sondereigentum handelt und ich die Außenjalousien selbst bezahlen muss. ... In meiner Teilungserklärung unter §3 wurde unter der Rubrik Begriffsbestimmungen folgender Text ausgewiesen: "Gegenstand des Sondereigentums: Anlagen und Einrichtungen innerhalb der im Sondereigentum stehenden Räume, soweit sie nicht dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen. ... Wenn in der Teilungserklärung rechtsunwirksam die Zuordnung zum Sondereigentum erfolgt und weiterhin die Kostentragung im § 10 auf den Sondereigentümer abgewälzt wird, so sehen wir hier eine Kostenumdeutung.
Wohnungseigentumsrecht, Erdgeschossterrassennutzung ohne Sondernutzunsrecht
vom 4.12.2018 100 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, wir verwalten eine WEG, deren Erdgeschosseigentümer seit Jahrzehnten die direkt an ihre Wohnung grenzenden Gartenflächen, jeweils etwa 8 - 10 qm, mit Plattenbelägen, Rabatten usw. versehen und bis zum heutigen Tage immer alles selbst auf eigene Kosten unterhalten haben. In der Teilungserklärung steht nichts über Sondernutzungsrechte, auch in den Aufteilungsplänen sind keine markiert. ... Hat sich hier, durch die sicherlich falsche jahrelange Nutzung und Kostentragung ggfs. ein Gewohnheitsrecht entwickelt?
Balkon im Sondereigentum
vom 15.6.2015 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Stock in einem 10 Familien Haus.In der Wohnung neben uns liegt ein Feuchtigkeitsproblem aufgrund des darüber liegenden, anscheinend defekten Balkons vor.Dies wurde durch einen Sachverständigen festgestellt. In der Teilungserklärung heisst es: ...verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohneinheit nebst Balkon und Keller... Die WEG hat nun beschlossen, dass die Sanierungskosten auf alle 10 Parteien umgelegt wird.
WEG Beschluss zur Erneuerung eines Garagendachs
vom 19.3.2015 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Gemäß Teilungserklärung sind die Kosten nach dem Verursacherprinzip abzurechnen, also Reparaturen die die Garage betreffen, lediglich auf die Garageneigentümer umzulegen unsw...Das Dach der Garagenzeile (Genmeinschaftseigentum) ist 50 Jahre alt und weist Schäden auf, sodass bei Eigentümer XY und Z bereits Schäden am Sondereigentum und Sachgut (KFZ, Werkzeug ) durch Nässe entstanden sind. ... Denn die Abwendung von weiteren Schäden am Sondereigentum und auch am Gemeinschaftlichen Eigentum liegt im Rahmen der ordentlichen Verwaltung. ... Anmerkung: Die Regelung in der Teilungserklärung ist meiner Meinung nicht sehr vorteilshaft und enthält zuviele Missverständinisse und Widersprüche, oder ist dies ,,normal''''''''?
Kostentragung bei Instandhaltung/Instandsetzung/Austausch der Fenster
vom 4.2.2015 73 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hier der Auszug aus unserer Teilungserklärung, der die Zuordnung Sonder- / Gemeinschaftseigentum sowie die Kostentragung für Instandhaltung und Instandsetzung regelt. ... Zum gemeinschaftlichen Eigentum gehört auch das jeweils vorhandene Verwaltungsvermögen. § 5 Sonderregelungen In Abweichung und in Ergänzung zu den §§ 10 bis 29 WEG wird gemäß § 10 Absatz 2 WEG als Inhalt des Sondereigentums bestimmt: 1.... ... Im §5 Absatz 4 scheinen aber die Fensterinnenseiten implizit dem Sondereigentum zugerechnet zu werden, da nur die Kostentragung für die Aussenseiten der Fenster explizit erwähnt wird.
Kostentragung für Gutachter
vom 21.6.2014 51 € Historischer Preis
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Es kann doch nicht sein, dass eine HV einfach Gutachten in Auftrag gibt und sich diese dann von einem Sondereigentümer bezahlen lässt, nur weil u.a. ein falsches Lüftungsverhalten des Mieters festgestellt worden ist. wären die Rolladen SE hätte die Verwaltung zudem den Auftrag zu Dämmung nicht vergeben dürfen (und die WEG die Kosten dafür nicht bezahlen müssen)
Kostentragung für Fenster-Instandsetzungen am gemeinschaftlichen Wohnungseigentum
vom 5.6.2009 35 € Historischer Preis
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Die Teilungserklärung für unsere Wohnanlage (97 Einheiten) konkurriert meines Erachtens mit dem WEG. ... __________________________________________ Auszug aus Teilungserklärung 1985 § 5 1)Jeder Eigentümer ist verpflichtet, die seinem Sondereigentum unterliegenden Räume und Bestandteile sowie das Zubehör ordnungsgemäß instandzuhalten oder instandzusetzen. 2)Die Instandhaltung und Instandsetzung der gemeinschaftlichen Hausteile, Anlagen und Einrichtungen ist Sache der Gemeinschaft der Wohnungs- und Teileigentümer. 3)Die Instandhaltung und Instandsetzung sowie die Tragung der Betriebskosten von Hausteilen, Anlagen und Einrichtungen, die im gemeinschaftlichen Eigentum stehen, deren Nutzungen jedoch nur einem oder nur einer bestimmten Anzahl von Sondereigentümern zusteht oder sich im räumlichen Bereich dieser Sondereigentümer befinden, ist Pflicht der Nutzungsberechtigten. ... Die Eigentümergemeinschaft ist berechtigt, unterlassene Instandhaltung oder Instandsetzung auf Kosten der Nutzungsberechtigten nachzuholen. 4)Die Sondereigentümer haben Einwirkungen auf ihr Sondereigentum, insbesondere das Betreten der Räume zu dulden, wenn dies zur Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums oder eines Sondereigentums erforderlich ist.
Einfache Mehrheit bei baulichen Veränderungen?
vom 24.11.2008 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, ich habe folgende Frage: In der Teilungserklärung von 1997 (ca. 80 Wohnungen) einer von mir ins Auge gefassten Eigentumswohnung steht: „4. ... Passus in der Teilungserklärung gelten? Falls es sich tatsächlich um einen Fehler in der Teilungserklärung handelt: Kann eine Teilungserklärung nachträglich korrigiert werden und falls ja, wie?