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14 Ergebnisse für schadensersatz mieterin anwalt euro

Wohngemeinschaft: Kündigung eines Untermieters vor Mietbeginn
vom 1.2.2021 für 70 €
Bei Nichteinzug und aus ihrer Sicht Nichterfüllung des Vertrags müssten wir ihr zudem Schadensersatz leisten oder eine andere Wohnung suchen. ... Und könnte sie ebenso direkt aktiv mit einem Anwalt auf die Anfechtung reagieren? ... Wer müsste in diesem Fall die (Anwalts-)Kosten tragen?
Mietkaution einbehalten
vom 23.9.2020 für 45 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Die Kaution betrug demnach 500 Euro. ... Meine Vermieter meinten Sie haben noch nie eine Mieterin gehabt die die Wohnung so hinterlässt. ... Ich möchte gerne wissen ob es sich lohnt ein Anwalt einzuschalten.
Mängelbeseitigung/Streit mit ehemaligem Vermieter
vom 17.2.2015 118 € Historischer Preis
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Zur Sachlage: •Einzug von uns (4-köpfige Familie) am 1.8.2012 in 4-Zimmer-Wohnung •Vermieter ist der Lebensgefährte einer Bekannten •Befristeter Mietvertrag (Standardmietvertrag von bestform24.de), befristet bis zum 31.7.2015, da Vermieter dann eventuell selber mit seiner Familie einziehen möchte •Kaution i.H.v. 3.900,00 Euro wird als Kautionsbürgschaft (R+V Versicherung) hinterlegt, das Original der Bürgschaftsurkunde wird dem Vermieter übergeben •Die Wohnung ist bei unserem Einzug nicht renoviert (Vorbewohner war Raucher, dementsprechend sehen die Wände bei Einzug auch teilweise aus), es sind noch diverse Einrichtungsgegenstände der Vorbesitzer in der Wohnung (Vorhangstangen, Lampen, Badregale, Badezimmerspiegelschrank), die Küche muss teilweise neu gefliest werden •Im Übergabeprotokoll bei Einzug sind diverse Löcher in den Wänden vermerkt sowie das Vorhandensein von Vorhangstangen und Lampen •Wir vereinbaren (allerdings nur mündlich), dass der Vermieter nicht renoviert, wir dafür aber bei Auszug auch nicht renovieren müssen, auch nicht, wenn die Wände farbig gestrichen sind •Wir vereinbaren weiterhin (wiederum nur mündlich), dass wir als Mieter alle in der Wohnung befindlichen Einrichtungsgegenstände, die wir nicht haben möchten, entfernen und entsorgen können, was wir auch größtenteils getan haben (bis auf den Badezimmerspiegelschrank, der behalten werden sollte, was wir auch getan haben) •Im September 2014 wird klar, dass der Vermieter tatsächlich einziehen möchte, so dass wir anfangen eine neue 4-Zimmer-Wohnung zu suchen (was in München nicht ganz einfach ist) •Tatsächlich finden wir relativ schnell eine bestens geeignete neue Wohnung, allerdings mit Einzugstermin bereits am 15.1.2015 •Deswegen schließen wir eine Mietaufhebungsvereinbarung, die besagt, dass wir zum 31.1.2015 ausziehen können, als Gegenleistung zahlen wir 3.000,00 Euro, und zusätzlich einen Betrag von 500,00 Euro dafür, dass wir keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen; diese Beträge überweisen wir fristgerecht •Am 16.1. ziehen wir aus der Wohnung aus •Am 22.1. fragt Vermieter, wann wir Übergabe machen wollen und fragt, ob er bereits vor 31.1. zur Begehung mit Handwerkern in die Wohnung könnte, daraufhin bieten wir ihm an, dass er bereits einen unserer Schlüssel haben kann (die Wohnung ist ja bereits zum großen Teil ausgeräumt, allerdings nicht vollständig), dieses Angebot nimmt er an und bekommt am 25.1. einen Wohnungsschlüssel; im Gegenzug fragen wir den Vermieter, ob es in Ordnung ist, wenn der zur Wohnung gehörende Keller am 31.1. noch nicht leer ist, der Vermieter erklärt sich damit einverstanden •In der Zeit bis zum 31.1. ist der Vermieter täglich in der Wohnung, fängt bereits an, in der Küche ein Loch in die Wand zu reißen, da er diese eventuell entfernen möchte, dies verursacht natürlich Schmutz, außerdem bewegen sich in dieser Zeit auch täglich mehrere Personen mit Straßenschuhen in der Wohnung; er demontiert außerdem selbst Badeinrichtungsgegenstände, was weiterhin Schmutz verursacht; Wände werden von den Kindern der Vermieter mit Kreide bemalt •Am 1.2. findet die Übergabe statt, die Wohnung ist zu diesem Zeitpunkt leer •Während der Begehung der Wohnung bemängelt der Vermieter den Zustand des Parketts (vor allem im Eingangsbereich) und erklärt uns, dass er das Parkett gerne renovieren lassen würde, wir könnten das ja über unserer Haftpflichtversicherung laufen lassen; ich bin damit absolut nicht einverstanden, da in meinem Ermessen das Parkett völlig normale Gebrauchsspuren aufweist, das Parkett in den Wohnräumen ist in völlig normalem Zustand, keine tiefen Kratzer etc.; wir können uns nur schwierig einigen, die Übergabe dauert 1,5 Stunden; am Ende vermerkt der Vermieter im Übergabeprotokoll jedoch lediglich, dass in allen Räumen „Gebrauchsspuren im Parkett" sind •Weiterhin ist im Übergabeprotokoll ein beschädigtes Türblatt vermerkt (welches wir tatsächlich durch aufklebbare Spiegel beschädigt haben), wir erklären uns aber bereit, dieses Türblatt zu ersetzen •Ansonsten sind im Übergabeprotokoll keine Anmerkungen •Wir vereinbaren (wiederum nur mündlich), dass der Keller bis zum 28.2. ausgeräumt sein muss und dass wir als Mieter bis dahin einen der Haus-/Wohnungsschlüssel behalten können •Bei diesem Termin erzählt uns der Vermieter, dass er erst Ende April 2015 in die Wohnung ziehen wird, da er und seine Lebensgefährtin es versäumt haben, sowohl seine als auch ihre momentane Mietwohnung fristgerecht zu kündigen, dass sie außerdem eine Küche im Wert von 14.000 Euro kaufen werden, dass der geplante Küchenumbau ca. 10.000 Euro kosten wird und dass sie hoffen, das alles finanziell meistern zu können und sich diesbezüglich aber Sorgen machen •Am Nachmittag des 1.2. teilt uns der Vermieter mit, dass die Schlüssel der Zimmertüren fehlen (welche wir schlicht vergessen haben); als wir diese am Abend des 1.2. in die Wohnung bringen möchten, müssen wir feststellen, dass der Vermieter den Schließzylinder der Wohnungstür bereits ausgetauscht hat; wir werfen die Zimmertürschlüssel in den Briefkasten ein •Am 12.2. ist der Keller bereits leer geräumt, bis auf oben genannten Badezimmerspiegelschrank und diverse Vorhangstangen und Handtuchhalter; wir teilen dies dem Vermieter mit und bitten ihn, uns die Bürgschaftsurkunde zurückzugeben und kündigen ihm an, dass wir ihm bei dieser Gelegenheit natürlich auch den letzten Schlüssel übergeben •Am 14.2. (ein Samstag) telefonieren wir mit dem Vermieter; während des Telefongesprächs teilt er uns mit, dass er uns die Bürgschaftsurkunde gerne übergeben wird; er teilt uns außerdem mit, dass er sich bezüglich eines Ersatzes für die beschädigte Zimmertür erkundigt hat, diese würde 120 Euro kosten, wir teilen ihm mit, dass wir uns gerne noch selber erkundigen möchten (Verwandte von uns arbeiten in einem Baumarkt und können eventuell etwas preisgünstiger dasselbe passende Modell bereitstellen); er fragt uns nach Badregalen, die nicht mehr da sind; ich erinnere ihn, dass wir mündlich vereinbart hatten, dass wir als Mieter alle Einrichtungsgegenstände (bis auf den Badezimmerspiegelschrank) entfernen und entsorgen können, was er erneut bestätigt und uns lediglich mitteilt, dass das schade sei, aber nicht zu ändern; er fragt uns weiterhin, wann wir die Schlüsselübergabe machen wollen, daraufhin teilen wir ihm mit, dass es eventuell noch am Samstag klappen könnte, dies aber nicht sicher ist, da ich (Mieterin) in diesem Moment arbeitstechnisch enorm eingespannt bin (ich bin freiberufliche Übersetzerin) und das ganze Wochenende von morgens bis abends in meinem Büro arbeiten werde und mein Mann mit unseren zwei Kindern beschäftigt ist, dass wir es aber versuchen werden und dass wir uns melden, wenn es uns zeitlich passt, was bis Montag einfach nicht der Fall war •Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Kommunikation von beiden Seiten immer freundlich, wir sind uns per du und vom Vermieter wird immer vermittelt, dass man sich ja über alles einigen könne und dass man sich ja kennt und man nicht „böse" werden möchte; wir haben dem Vermieter sogar ein noch sehr gut erhaltenes Bücherregal geschenkt, dass noch in der Wohnung war und dass wir verkaufen wollten, dass er aber gerne haben wollte und sehr gerne angenommen hat •Am 17.2.
Mietrueckstand, Kuendigung
vom 27.4.2010 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Warmmiete betraegt 730 Euro pro Monat. ... Seit Januar blieb die eine Haelfte der Miete aus (die Ueberweisung der Mieterin), seit April dann beide (ihr Freund war ausgezogen). ... 3)Wie komme ich an mein Geld (bisheriger Rueckstand einschliesslich April: 1850 Euro,ich habe noch 1000 Euro Kaution von ihr.)
Mieterin offenber Kasten auf den Kopf gefallen !
vom 6.8.2009 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Anwälte, meine Mutter teilte mir mit, dass eine Mieterin von mir einen Kasten auf den Kopf bekommen hat. ... Die Mieterin hat ein Schädel Hirn Trauma wahrscheinlich, sehr viel Blut verloren und liegt im Krankenhaus. ... Der Handwerker hat offenbar nut mit Acryl den Kasten befestigt, darum hat er sich gelöst und ist der Mieterin auf den Kopf gefallen !
Mieterin sind Türen aus Kellervorraum entwendet worden – §280 Schadensersatz?
vom 30.5.2009 25 € Historischer Preis
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Nachfrage beim Anwalt (vom Mieterverein) lief darauf hinaus, dass der Vermieter und Eigentümer in Kenntnis gesetzt werden müsse, was geschah, er habe sich ggf. um Schadensersatz durch den Hausmeister zu kümmern – dies sieht dessen Anwalt anders. Im letzten Brief des Anwalts der Gegenpartei/Vermieter wurde (wiederholt) gefordert, „eine rechtliche Verpflichtung zum Ersatz der Türen anzuerkennen und 833 Euro(nach Kostenvoranschlag für neue Türen) auf das Kautionskonto zu überweisen ... und ggf selbst im Innenverhältnis versuchen, Regressansprüche gegenüber dem Hausmeister geltend zu machen“ ...... Darauf wollte sich der Vermieter nicht einlassen, er hält sich an die Mieterin.
Schadensersatz wegen angeblichen mündlichen Mietvertrag
vom 17.4.2009 20 € Historischer Preis
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Januar und wollte die Wohnungsschlüssel haben, wir sagten aber, wir hätten jetzt eine andere Mieterin, da sie sich nicht mehr gemeldet hatte, gingen wir davon aus, daß kein Interesse mehr bestünde. Dann kam im Februar ein Schreiben vom Anwalt von Frau XY wegen Schadenersatzansprüche. ... Jetzt im April kam nochmals ein Schreiben vom Anwalt von Frau XY und verlangt Schadensanspruch, da ihre jetzige Miete eine Warmmiete von 330.-- Euro ist , und damals mit uns eine Miete von 170,-- Euro ausgemacht wäre, und diese ja nun erheblich mehr ist.
Vermieter verlangt nach 15 Monaten Mietzeit komplette Renovierung und mehr. EILT !
vom 27.2.2009 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Zudem ist an anderer Stelle vermerkt, daß der Vermieter bei Reparaturen bis zu 80 Euro selber zu tragen hat, sofern er sie verschuldet hat. ... Heute Abend wollen wir nochmal mit dem Vermieter reden und ihm anbieten, daß er die Kaution in Höhe von 1800 Euro behalten kann, damit er selber renvoieren kann. ... Vielen lieben Dank im Voraus, eine verzweifelte Mieterin
Feuchtigkeit und Schimmel: Neue Wohnung nicht beziehbar
vom 5.10.2008 190 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
(Leider ist schon eine Summe Geld investiert worden, die ich nicht ein zweites mal so schnell aus dem Ärmel schütteln will, unter anderem eine Provision von 1750 Euro.) ... Ich gebe zusätzlich ein baubiologisches Gutachten in Auftrag, da ich ja als Mieterin ein berechtigtes Interesse habe, wie es um meine Wohnung steht und ob ich dort bald mal einziehen kann.
Mieteinbehalt
vom 15.9.2008 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Bei einer vermieteten Wohneinheit wurde der Mieterin ein 40%-tiges Mietkürzungsrecht auf die zu entrichtenden Gesamtmiete richterlich durch Urteil zugesprochen. ... Die Mieterin erklärte mir, sie würde mit dem Platz ihr Geld verdienen, deshalb muss er saniert werden. Laut Kostenvoranschlag würde die Sanierung einen Betrag von ca. 12.000 Euro betragen und solange wird die Miete einbehalten bis dieser Betrag erreicht ist, denn das zu beauftragende Unternehmen lässt eine Ratenzahlung nicht zu Meine Frage lautet: Wie verhält es sich bei vollem Mieteinbehalt und den Mietminderung.
Mieterin will die WHG unrenoviert verlassen und nennt keine Übergabetermin
vom 29.3.2008 55 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Anwälte, vorab gleich meine Frage. ... Wenn ich dort mit ZEugen reingehe und noch Gegenstände vorfinde, könnte mich die alte Mieterin auf Schadensersatz oder so verklagen und wenn ja, wieso könnte sie das ? ... Kann ich da Schadensersatz fordern, ich habe zudem was von Nutzungsentschädigung gehört oder das die Mieterin noch eine MM zahlen muss, wenn sie mir die WHG nicht übergibt, ist dies so ?
Vorvertrag unterschrieben, Mietvertrag nicht - und nun?
vom 28.1.2007 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte(r) RA, Zum Geschehen: am 5.1.07 kurze Wohnungsbesichtigung – hat mir auf den ersten Blick gefallen, am 8.1.07 mündlich zugesagt, im Beisein der Vermieterin und einer Dame der Hausverwaltung Vorvertrag (Anmietung der Wohnung zum 1.4.07, KM 430 €, NK 75 €) unterschrieben in völliger Unkenntnis der Folgen für mich, einen Grundriss der Wohnung erhalten und für den 10.1.07 eine nochmalige Besichtigung der Wohnung vereinbart, am 10.1.07 zweite Wohnungsbesichtigung, dabei festgestellt, dass das Bad einfach nur ätzend ist – Durchgang zum Toilettenbecken an Wanne und Waschbecken vorbei grad mal 40 cm breit – also nur für ganz schlanke Leute möglich, rosa Fliesen mit Blümchen – Geschmackssache, die Wohnung laut Grundriss (Stellfläche für Möbel) beträgt nur 58,3 qm in Wohnungsanzeige und Mietvertrag aber 65 qm angegeben (allerdings gehört zur Wohnung noch eine kleine Terrasse), im Vorvertrag KM 430 € im Mietvertrag 435 € (Vermieterin hätte sich geirrt, na kann ja mal passieren), laut Vermieterin (mündlich) beträgt die Abschlagszahlung für Gas 25 € pro Monat – jetzige Mieterin zahlt aber einen monatlichen Abschlag von 88 €, na und noch so paar Kleinigkeiten, die mich dazu bewegt haben, den Mietvertrag nicht zu unterschreiben – Vermieterin ist sauer, drohte mit Vorvertrag und rechtlichen Folgen, am 11.1.07 schriftlichen Rücktritt vom Vorvertrag der Vermieterin persönlich übergeben + Blumenstrauß und Entschuldigung, gleichfalls schriftliche Zusicherung, die Kosten für die Erstellung des Mietvertrages (2 Std.
Eigenbedarf, Anwaltskosten und Gegenstandswert
vom 15.3.2005 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Da aber die Mieterin einen Schadensersatz verlangte, Zitat der Mieterin: "Ich bin selbstverständlich bereit auszuziehen, wenn wir eine Einigung über eine weitgehende Schadloshaltung meinerseits finden können." die mir aber viel zu hoch angesetzt waren und ich nicht darauf einging, bekamen wir ein Schreiben vom Anwalt. ... Für die Einbauküche und den Schadensersatz verlangte die Mieterin von 3750 Euro und widersprach der Kündigung vorsorglich. ... MwSt 1731,65 Euro Meiner Meinung nach ist der Gegenstandswert viel zu hoch angesetzt, da der Anwalt noch nicht mal die Kündigung schreiben musste und trotzdem die Jahresmiete UND den geforderten Schadensersatz als Gegenstandswert ansetzte.