Wohnungskauf, Vorratsbeschluss der WEG
vom 19.12.2024
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Meine Frage ist nun, ob dieser Beschluss überhaupt rechtens ist und ob nicht die Pflicht vonseiten der Hausverwaltung bzw. des Verkäufers bestanden hätte, mir diesen bei Vertragsschluss bekannt zu machen. Wahrscheinlich hätte ich vom Kauf der Wohnung Abstand genommen, hätte ich von diesem Beschluss Kenntnis gehabt. ... Um für den „Notfall" gerüstet zu sein, beschließen die Eigentümer daher im Rahmen dieses Vorratsbeschlusses, dass im Falle des Ausfalls eines Gaskessels die Sanierung des betroffenen, gemeinschaftlichen Kamins zu Lasten der Instandhaltungsrücklage durch die Hausverwaltung gegen Kostenerstattung unter gesetzlich möglichem Haftungsausschluss, ohne weiteren Eigentümerbeschluss abgewickelt werden soll.