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9 Ergebnisse für schadensersatz hausverwaltung beschluss sanierung

Wohnungskauf, Vorratsbeschluss der WEG
vom 19.12.2024 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Meine Frage ist nun, ob dieser Beschluss überhaupt rechtens ist und ob nicht die Pflicht vonseiten der Hausverwaltung bzw. des Verkäufers bestanden hätte, mir diesen bei Vertragsschluss bekannt zu machen. Wahrscheinlich hätte ich vom Kauf der Wohnung Abstand genommen, hätte ich von diesem Beschluss Kenntnis gehabt. ... Um für den „Notfall" gerüstet zu sein, beschließen die Eigentümer daher im Rahmen dieses Vorratsbeschlusses, dass im Falle des Ausfalls eines Gaskessels die Sanierung des betroffenen, gemeinschaftlichen Kamins zu Lasten der Instandhaltungsrücklage durch die Hausverwaltung gegen Kostenerstattung unter gesetzlich möglichem Haftungsausschluss, ohne weiteren Eigentümerbeschluss abgewickelt werden soll.
Wohneigentum
vom 25.9.2018 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Im Mai diesen Jahres wurde auf der Eigentümerversammlung eine Sonderumlage für die Sanierung des Hauses beschlossen. ... Es sieht nicht so aus, als wenn hier in nächster Zukunft etwas passiert und die Hausverwaltung ist nicht zu erreichen.
Hausverwaltung verschleppt Reperatur
vom 12.7.2018 60 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Bei der Eigentümerversammlung wurde die umfangreiche Sanierung des Gebäudes beschlossen. ... Die Hausverwaltung wurde erstmals heute, um 9:20 Uhr, per Mail über den erneuten Wasserschaden in meiner Wohnung informiert. ... c) Kann die HV haftbar gemacht werden, für die durch die Verzögerung der Sanierung entstanden Schäden (erneute Sanierung der bereits sanierten Wohnung des Miteigentümers, Erneuerung des Parkettes in meiner Wohnung, Mietminderung...)
Schadensersatzansprüche an Hausverwaltung - Hat eine gerichtliche Schadensersatzklage gegen die Haus
vom 16.8.2011 65 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
Es dauerte jedoch bis zur Eigentümerversammlung Mitte Mai 2010, bis ein Beschluss zur Dachsanierung gefasst wurde. Um den genauen Umfang dieser Sanierung festzustellen, wurde auch eine Begehung des Daches mit Hausverwaltung, Dachdecker und Beirat beschlossen. ... Da bei einem zügigeren Handeln der Hausverwaltung in Sachen Dachsanierung der letzte Schaden in meiner Wohnung nicht entstanden wäre, machte ich die Hausverwaltung dafür haftbar und habe Schadensersatz für den entstandenen Schaden gefordert.
Kostenübernahme bei Balkonsanierung
vom 13.10.2006 39 € Historischer Preis
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Die Hausverwaltung hat dazu ein Architekturbüro mit der (bereits durchgeführten) Schadensaufnahme und anschl. ... Muss das nicht Aufgabe der Hausverwaltung sein, die ja über das Rücklagenkonto verfügt? ... Oder mit den Betrieben, die die Sanierung durchführen sollen?
Beschluß der Eigentümerversammlung
vom 2.9.2006 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Damen und Herren, am 15.Juni 2006 wurde auf unserer WEG-Versammlung ein Beschluss gefasst, daß ein Miteigentümer,der Architekt ist, Kostenvoranschläge zur Sanierung des Dachgeschosses einholen soll, welche wirtschaftlich und fachgerecht sind, um die Schadstoffbelastung im Dachstuhl zu beseitigen.Der Beschluss war einstimmig und es wurde ausdrücklich vereinbart, dafür keine Rechnung zu stellen. ... Hintergrund ist, daß dieser Eigentümer sind nicht an den Kosten für die Sanierung beteiligen möchte und deswegen mauert. ... Muß ich den Eigentümer in Verzug setzen oder muß ich die Hausverwaltung anmahnen.Kann die Hausverwaltung ihrerseits den Auftrag an einen anderen Architekten vergeben oder ist dazu ein neuer Beschluß notwendig?