Kündigung Pachtvertrag aus DDR-Zeiten für Grundstück, um ein Haus zu bauen
vom 18.12.2024
für 66 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Schulze / Goettingen
Der Vertrag wurde zwischen der Gemeinde in einem Landkreis in Brandenburg und dem Pächter am 16.07.1965 geschlossen, hier der Wortlaut des Vertrages: "Vorläufiger Pachtvertrag Zwischen dem Rat der Gemeinde XYZ und der Familie XYZ (Adresse der Familie), wird hiermit ein vorläufiger Pachtvertrag ab sofort abgeschlossen. Familie XYZ erhält gegen eine jährliche Gebühr von XYZ MDN die freie Fläche neben ihrem Grundstück, XYZ WEG von ca. 500 QM zur persönlichen Nutzung. ... Die Frage hierzu ist, können wir den Pächter im Februar 2025 mit einer schnellen Frist kündigen, um unser Haus dahinter zu errichten?