Sollte dieser Mangel nicht bis zum 13.06.2023 und dann regelmäßig behoben werden, werden die Unterzeichnenden sich vorbehalten, in der nächsten Nebenkostenabrechnung die Reinigung des Treppenhauses ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu zahlen. ... Deswegen werden wir in der Nebenkostenabrechnung 2023/24 nur die Reinigungskosten übernehmen, die das Treppenhaus schmutzfrei hinterlassen. ... Freundliche Grüße" Ich würde gerne wissen, um wieviel Prozent ich die Miete in Bezug auf die beiden Mängel reduzieren kann und inwiefern ich der Hausverwaltung Informationsverweigerung vorwerfen kann bezüglich der im ersten Fax gestellten und nicht beantworteten Fragen bzw., ob die Hausverwaltung verpflichtet ist, uns darüber in Kenntnis zu setzen, ob und wann eine Beseitigung der Mängel geplantist (dabei denke ich an die Schwierigkeiten, derzeit Handwerksfirmen zu finden)?