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32 Ergebnisse für nebenkostenabrechnung abrechnung vermieterin abrechnungszeitraum

Verspätete Nebenkostenabrechnung 2022
vom 5.2.2024 für 30 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 12.01.2024 eine "Ankündigung" per WhatsApp über eine Nebenkostenabrechnung von meiner ehemaligen Vermieterin bekommen. Zeitraum für die Abrechnung 01.01.2022 - 31.03.2022. ... Abrechnung war der 12.12.2023, also ein Monat vor der Ankündigung & Zusendung.
Bereits gezahlte Kaution rückwirkend anpassen
vom 25.8.2023 für 60 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Es geht um einen Streitfall nach Auszug: Die Ehemalige Vermieterin A behält - nach vorangegangenen Diskussionen - die Kaution ein, um etwaige Nachzahlungen der Nebenkostenabrechnung abzudecken. ... Nun ist die Frage wie hier vorzugehen ist: A darauf verweisen die Nebenkostenabrechnung erneut zu erstellen - mit der Gefahr, dass zumindest das letzte Jahr "falsch" berechnet wurde und hierdurch eine Nachzahlung droht (die letzte Nebenkostenabrechnung ist noch keine 12 Monate her, damit wohl Nachforderungsfähig). Also das Risiko eingehen, dass die Abrechnung erneut erstellt wird und nicht nachvollziehbare Zählerstände verwendet werden (da es keine Bilder der Zähler gibt, wohl nur händisch notiert)?
Zurückhaltung der Mietkaution durch die Untervermieterin
vom 12.9.2022 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Die Nebenkostenabrechnung steht aktuell noch aus und ist nicht bezifferbar. ... Beste Grüße, Y Einer Aufforderung (auch per Whatsapp) eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen, kam Sie bisher nicht nach, ich habe mich einmal an ihre Anwaltskanzlei gewendet, um mir bestätigen zu lassen, dass sie von dieser vertreten wird, was mir in der Tat bestätigt wurde. ... Meine bisherige Idee war, bis November (6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses) zu warten, um dann eine Zahlungsaufforderung (evtl. ein Mahnverfahren eröffnen) an ihre Kanzlei zu schicken, zusammen mit der (erneuten) Aufforderung zur Erstellung einer Nebenkostenabrechnung und der Zinsabrechnung.
Nicht geeichte Wasserzähler in der Mietfläche Küche (seit 2015 abgelaufen) NKA
vom 5.2.2018 25 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Vermieterin weiß seit 2015, dass ein Warmwasserzähler seit 2015 in der Küche nicht mehr geeicht ist und hat diesen trotz mehrfacher Erinnerung nicht bis zu unserem Auszug Dezember 2017 tauschen lassen. - Sind die Wasserkosten dann in Gänze abzuziehen und ich muss gar kein Wasser zahlen, zumal die Vermieterin ja vorsätzlich den Tausch unterlassen hat oder muss ich mir Vergleichswerte der Vorjahre vorhalten lassen? - Die Vermieterin möchte nun (nur) den WarmWasserverbrauch nach qm umlegen und möchte beim WarmWasser 15% analog HKVO abziehen.
Nebenkostenabrechnungen nach Frist zu Gunsten/Ungunsten der Mieter ändern?
vom 30.6.2017 100 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Abrechnungen wurden von Fa. ... Die Vermieterin würde nun gerne der Mietpartei in Wohnung A die zuviel gezahlten 1/6 Müllgebühren ab 2013 rückerstatten, möchte sich im gleichen Zusammenhang jedoch an Wohnung B schadlos halten und die Abrechnung dort rückwirkend ab 2013 auf 1/2 Müllgebührenkosten erhöhen. ... Muss die jeweilige Abrechnung komplett neu geschrieben werden oder reicht eine (formlose) Änderungsabrechnung, in der nur der Abrechnungszeitraum und die entsprechenden Änderungen formuliert sind?
verbrauchsgerechte Nebenkostenabrechnung
vom 9.5.2015 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Damen und Herrn, bei folgender Problemlage bitten wir um Rechtsberatung: Wir vermieten ein Wohnhaus (Baujahr 1960) mit zwei identischen Wohnungen. Mit beiden Mietparteien hat der Vorbesitzer vereinbart, dass die Kosten für Gas und Wasser geteilt und zu gleichen Teilen übernommen werden. Nach diesem Modus wurden während der letzten vier Jahre die Energiekosten beglichen.
Abrechnungsfrist Nebenkostenabrechnung
vom 11.12.2014 25 € Historischer Preis
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Ich habe am 08.12.2014 meine Nebenkostenabrechnung erhalten, die folgenden Berechnungszeitraum hat: Heizkosten und Wasserverbrauch: 01.07.2012 - 30.06.2013 (Abrechnungszeitraum nach Einzugsmonat) Müllgebühren, Gemeinschaftsstrom, usw. 01.01.2013 - 31.12.2013 ( Abrechnungszeitraum nach Kalenderjahr) Nun meine Frage: Ist es zulässig, unterschiedliche Zeiträume abzurechnen? ... Allerdings frage ich mich, ob diese Abrechnung (da hier der letzte Berechnungsmonat der Juni 2013 ist) noch fristgerecht eingegangen ist oder ob die Nachzahlung seitens meines Vermieters nicht mehr eingefordert werden darf.
Mietvertrag - keine Angabe von Betriebskosten; Nachforderung durch Erbin möglich?
vom 13.10.2014 40 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, die Tochter unseres verstorbenen Vermieters ist als Erbin nun für unsere Mietsache zuständig. Sie bittet uns um Zusendung des Mietvertrags, da sie in den Akten ihres Vaters kein Exemplar gefunden hat. Wir haben nun Bedenken, ihr den Mietvertrag zu senden, da dieser keine Angaben von Betriebskosten enthält u. es deswegen auch schon Probleme mit ihrem Vater gab.
Vermieter erstellt seit 12 Jahren keine Nebenkostenabrechnung
vom 27.9.2013 25 € Historischer Preis
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Beim Durchschauen ihres Ordners ist mir aufgefallen, daß die Vermieterin (ein Verein) seit ihrem Einzug am 01.02.2000 niemals eine NK-Abrechnung erstellt hat. ... Für die folgenden Betriebskosten gelten besondere Abrechnungszeiträume.....hier wurde dann manuell eingefügt: "Heizperiode vom 01.07. bis 30.06. d. Folgejahres, Abrechnung durch Fa.
Nebenkostenabrechnung für 2009
vom 17.1.2011 40 € Historischer Preis
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Am 04.01.11 habe ich ein Schreiben meiner ehemaligen Vermieterin (ich bin am 01.03.2010 ausgezogen) erhalten, mit der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2009. ... Meine ehemalige Vermieterin schreibt, dass sie sich für die späte Übersendung entschuldigt. ... Laut meiner Recherche müsste mir die NK-Abrechnung laut BGB spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen sein (in diesem Falle bis spätestens 31.12.2010).
Erhöhung Nebenkostenpasuschale rechtens?
vom 3.1.2011 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nun habe ich eine Nebenkostenabrechnung für 2009 bekommen (verschrieben?) ... Heiz- und Nebenkostenabrechnung 2009 Sehr geehrte Frau Mieterin, als Anlage erhalten sie die anteilige Heiz- und Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2009. ... Alle Belege die zur Abrechnung gehören können gerne eingesehen werden.
Heizkosten für ungeheizten Abstellraum geschätzt --> viel zu hoch
vom 23.9.2010 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Hallo zusammen, wir haben leider ein kleines Problem mit der Nebenkostenabrechnung für den abgelaufenen Zeitraum 2009. ... Die Nebenkostenabrechnung stellt uns jetzt mit ca. 600 € Nachbelastung vor ein Problem. ... Die Vermieterin besteht jetzt aber auf ihr Geld.
Keine Rückzahlung der Mietkaution 13 Monate nach Auzug
vom 5.2.2010 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Hallo, ich habe ein Problem mit der Vermieterin meiner letzten Wohnung. ... Ich habe meine Vermieterin mehrmals telefonisch als auch schriftlich dazu aufgefortdert die ausstehende Kaution zu überweisen. Allerdings wurde ich immer "vertröstet" mit der Begründung die Nebenkostenabrechnung sei noch nicht abgeschlossen.
Nebenkostenabrechnung, Fristwahrung
vom 5.2.2010 30 € Historischer Preis
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Kosten verbunden gewesen.) 02.01.2010: Zustellung der Nebenkostenabrechnung. ... Seit dem vertrete ich den Standpunkt, dass die Nebenkostenabrechnung verspätet zugegangen ist. ... Meine Vermieterin ist anderer Meinung.
Formal ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung
vom 10.1.2010 20 € Historischer Preis
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Die Abrechnung sollte so genau wie möglich sein um ärger zu vermeiden. ... Somit sei meine Abrechnung formal nicht korrekt und der ehemalige Mieter sei daher nicht zur Nachzahlung verpflichtet. ... War meine Abrechnung tatsächlich formal nicht ordnungsgemäß?
Nebenkostenabrechnung & Heizkostenabrechnung des Anbieters
vom 21.12.2009 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, wir haben am 10.12.2009 unsere Nebenkostenabrechnung erhalten für das Jahr 2008. ... In der NK Abrechnung der Vermieterin ist ein Abrechnungszeitraum von Januar 2008 bis Dezember 2008 angegeben (anteilig unserer Nutzungsdauer). ... Unsere Frage ist hier, darf die Vermieterin hier beide Abrechnungen zusammenfassen um diese dann gebündelt am 10.12.2009 an uns zu schicken (das ist das Datum des Einschreibens an uns, an dem wir es erhielten) oder sind die Rechnungen separat zu betrachten, weil die Abrechnungszeiträume nicht identisch sind?
Heizkostenverordnung
vom 11.5.2009 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Diese hat einige Monate nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung mit einen Rechtsanwalt über meine Nebenkostenabrechnung geklagt, hauptsächlich über die Ausstellung der Heizkostenabrechnung. ... 5.Kann ich zusammen mit der Zusendung der Abrechnung der Betriebskosten eine angemessene Bezahlungsfrist für den mir geschuldeten Betrag angeben oder hat der Mieter lt. BGB, § 556, (3) eine Frist von 12 Monaten um Einwendungen gegen die Abrechnung zu machen, ehe diese zur Bezahlung verfällt?
Endabrechnung ist erfolgt - nun weitere Rechnungen
vom 14.1.2009 20 € Historischer Preis
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Jetzt, 8 Wochen später kommt die Vermieterin und kündigt an, weitere Kosten aus der Abrechnung geltend zu machen. ... Muss der Mieter dafür gerade stehen, wenn sie die Abrechnung früher als üblich erstellt und sich nicht ausreichend informiert, ob Bescheide und Rechnungen ausstehen? ... Als Mieter muss man doch auch innerhalb von 30 Tagen ankündigen, dass man die Abrechnung prüfen lässt und hat dann 12 Monate Zeit....
Wohnungsabnahme bei Auszug + Nebenkostenabrechnung
vom 23.7.2008 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
- Wir wohnen über ein Jahr in der Wohnung und haben noch keine Nebenkostenabrechnung erhalten. ... Wir wollen vermeiden, dass diese Kosten mit der Kaution verrechnet werden. - Welches Recht besteht, diese Abrechnung zu erhalten, bzw. von der der Hausverwaltung bereits erstellte Abrechnung einzusehen? - Welche Frist zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung können wir stellen?