Vorzeitige Entlassung Mietvertrag
vom 28.8.2025
für 44 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben zum 01.04.2024 einen Mietvertrag mit einer Mindestmietdauer von zwei Jahren unterschrieben. ... Wir haben unzählige Besichtigungen gemacht. ... Die Hausverwaltung wirbt unsere Bewerber ab und lehnt geeignete Bewerber ohne Angabe von Gründen ab und entlässt uns nicht aus dem Mietvertrag.