Ich habe bereits eine Ablösevereinbarung verfasst, jedoch würde ich gerne prüfen lassen, ob diese "wasserdicht" ist, sodass der Nachmieter auch wirklich nicht auskommt die Ablöse zu zahlen, sobald er den Mietvertrag unterschreibt. ... Studentin "Ablösevereinbarung für Einrichtungsgegenstände" Zwischen _________________________________ _________________________________ _________________________________ - folgend Verkäufer genannt - und _________________________________ _________________________________ _________________________________ - folgend Käufer genannt – wird folgende Ablösevereinbarung geschlossen: § 1Der Verkäufer ist derzeitiger Mieter in der xxxxxx, 81xxx München und verkauft folgende Einrichtungsgegenstände (Kaufgegenstände) an den Käufer: -Einbauküche i.H.v. 500 EUR -Küchentisch i.H.v. 100 EUR . . und so weiter . § 2Der Käufer verpflichtet sich den Gesamtpreis in Höhe von 1.920 EUR unmittelbar und unaufgefordert nach Unterzeichnen des Mietvertrages zu zahlen. ... Der Käufer bestätigt mit der Unterschrift dieser Ablösevereinbarung, dass kein Dritter den Mietvertrag, wenn dieser zustande kommen sollte, unterzeichnet, sondern der Käufer als alleiniger Hauptmieter auftritt und somit in jedem Fall die Ablösevereinbarung zu leisten hat. § 8Mündliche Nebenabreden außerhalb dieser Vereinbarung wurden keine getroffen.