Zwischenmieter verboten - Lösung
vom 6.5.2024
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
"Ich bin in einer 2er-Wohngemeinschaft Untermieterin des Hauptmieters, der im anderen Zimmer der Wohnung wohnt. ... Der Hauptmieter hat mir jedoch nicht gestattet, einen Zwischenmieter zu suchen. Nach § 540 BGB kann ich dann zwar außerordentlich kündigen, jedoch mit der gesetzlichen Frist – also würde ich weiterhin die 2 Monate am Ende bezahlen müssen.