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Ausserterminliche Kündigung Wohngemeinschaft - Nachmieter

19. November 2014 14:50 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Wundke

Guten Tag

Ich wohne derzeit in einer Wohngemeinschaft (Untermietvertrag) und möchte zum 1.02.2015 ausziehen. Meine Kündigungsfrist beträgt jedoch drei Monate. Daher möchte ich ausserterminlich kündigen und einige potenzielle Nachmieter stellen um so vorzeitig aus dem Vertrag entlassen zu werden. Meine Mitbewohner (beide Hauptmieter) haben mir jedoch mitgeteilt, dass sie zum 01.04. ausziehen wollen und fordern, dass ich die Miete für den Monat 01.02. bis 01.03 (reguläres Vertragsende bei fristgerechter Kündigung) zahle.

Ich habe ihnen einen Kompromiss angeboten, die Miete hälftig zu zahlen oder einen Untermieter für 1 Monat zu stellen. Darauf möchten sie jedoch nicht eingehen.

Wie sieht das rechtlich aus?

Beste Grüsse

P.S.: Ich wohne in der Schweiz

Sehr geehrter Ratsuchender,

ich gehe nach ihrer Schilderung davon aus, dass es sich um Wohnraum in der Schweiz handelt.

Nach schweizer Recht haben Sie die Möglichkeit, vorzeitig aus einem Mietverhältnis entlassen zu werden, wenn Sie einen geeigneten Nachmieter stellen. Dieser Anspruch ist bei Weigerung des Vermieters/Hauptmieters zwangsweise durchsetzbar.

Ihr Güteangebot ist so, wie von Ihnen angedacht, jedoch nicht rechtlich durchzusetzen. Voraussetzung ist nämlich, dass der Nachmieter vollumfänglich in alle Rechte und Pflichten Ihres Mietvertrages mit dem Vermieter/Hauptmieter eintritt. Das ist jedoch nicht gegeben, wenn ein Nachmieter lediglich für einen Monat befristet in das Mietverhältnis eintritt. Ist der Vermieter/Hauptmieter damit nicht einverstanden, müssen Sie andere Lösungen suchen.

Mit freundlichen Grüßen

Wundke
Rechtsanwalt

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