Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe am 05.07.2006 meinen Mietvertrag (ab 01.08.2006) unterschrieben und am 08.07.2006 einen Übernahmevertrag mit dem Vormieter des im Jahr 2006 durch ihn verlegten Laminatbodens. ... Des weiterne bekamm ich noch eine "Erklärung zur Instandsetzungsverpflichtung" die beinhaltet, dass ich nach Mietende den Laminatfußboden zu entfernen habe und die Türen wieder zu verlängern hab (da diese aufgrund der Verlegung gekürzt werden mussten auf Wunsch der Hausverwaltung, durch den Vormieter) ... diese Erklärung finde ich fraglich bezogen auf die Wirksamkeit Am 21.02.2007 machte ich eine erste Mängelanzeige, - da sich Feuchtigkeitsschäden/ Schimmel zeigten, - mir keinen Abstellraum (für mein Fahrrad) zur Verfügung estellt worden ist, - und die Heizung defekt war Am 02.06.2007 erfolgte eine weitere Mängelanzeige, - mit Hinweise, dass bis dato keine Mängelbeseitigung durch die Hausverwaltung erfolgte - und die Fenster undicht sind - sowie mein Fahrrad samt Schloss entwendet wurde, da keine Abstellmöglichkeit geboten war Am 14.08.2007 erfolgte eine außerordentliche Kündigung (zum 30.09.2007) aus gesundheitlichen Gründen, da ich aufgrund der Nachtspeicheröfen eine Hausstauballergie bekam und aufgrund der Schimmelbelastung in der Wohnung Atembeschwerden und eine Schädigung der Nasennebenhöhlen, Nasen- und Rachenwege entstand. ... -> Wohnung nur 14 Monate bewohnt, Wohnung befindet sich in einem einer normalen Abnutzung entsprechendem Zustand - Kann ich mich weigern weiter mit der Hausverwaltung zu kommunizieren, sondern mich nur noch an den Vermieter wenden?