Mietvertrag Formulierung Schönheitreparaturen
vom 23.9.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
Dazu ist im MV §11 "Schönheitsreparaturen durch den Mieter" formularmäßig vorgegeben: bei 1.) ... Dann unter §29 bei Mietvertragsabschluss handschriftlich eingetragen: Die Wohnung ist neu renoviert. ... oder c) Kann man das auch so verstehen, dass für den Fall, dass gem § 11 bei Auszug Schönheitreparaturen fällig sind, diese dann wie bei Einzug wieder in weiß auszuführen sind?