hallo - bin wohnungseigentümer mit zwei weiteren eigentümer, meine wohnung ist ebenerdig gelegen. die ortslage ist direkt an einer mässig befahrenen strasse gelegen. wohnzimmer und büro liegen so, dass ich direkt auf die fahrstrasse einsehen kann. seitlich des hauses befinden sich beidseitig eine garageneinfahrt, welche von mir auf der einen seite und vom eigentümer in der 1.etage auf der auf der anderen seite genutzt werden. die wohnung in der 2. etage ist vermietet vom 3. eigentümer, welcher am gleichen ort wohnt. vor dem haus befinden sich also 2 garagenzufahrten und 3 stellplätze. meine frau oder ich selbst parkt entweder in der eigenen garage, benutzt auch die garagenzufahrt teilweise als parkplatz. problem: bin ich oder meine frau mit dem fahrzeug in der garage kann die garagenzufahrt vom anderen nicht zum parken genutzt werden. vor dem haus sind 3 parkplätze nutzbar. aus den geschilderten umständen nutze ich deshalb einen dieser parkplätze und glaube, dass ich dazu ein benutzungsracht habe. der eigentümer der wohnung in der ersten etage ist auch eigentümer der garage an der zweiten hausseite. er nutzt ausschliesslich seine garage oder nutzt die garagenzufahrt als stellplatz. soweit - so gut? der wohnungsmieter in der 2.etage ist nun der ansicht, dass er vor dem haus - also direkt vor meinem wohnzimmer/büro alle parkplätze zur nutzung gemietet hat. er will 2 der 3 parkplätze ausschliesslich selbst nutzen dürfen (er besitzt nur einen kleinen pkw) und 1 parkplatz für evtl. besucher freigehalten werden müssten. hinweis: besucher kommen im monat 2-3 mal, die andere zeit würde der 3. parkplatz also immer frei stehen. was mich in meiner freiheit einschränkt: parkt er vor meinem wohnzimmer, kann er natürlich auch sehen was ich in meiner privatwohnung mache. umziehen z.b. ist unmöglich.-- frage konkret: darf er direkt vor meinem wohnzimmerfenster (30 cm bis zum fenster, also theoretisch kann der parker vor meinem fenster sehen was ich in meiner intimsphäre - und dazu zählt mein privater wohnbereich meiner meinung nach) mache, ob ich trinke, esse, meine kleidung wechsele usw. ? ich möchte diesen parkplatz selbst nutzen, der mieter hat die möglichkeit, die beiden anderen parlplätze zu nutzen. kann oder darf ich dem vermieter sagen/bitten, den parkplatz diesen einen parkplatz nicht zu nutzen/ für mich zu sperren??