Farbklausel weiss,muss ich renovieren?
vom 4.2.2015
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich ziehe nach 2 Jahren und 8 Monaten aus meiner Wohnung aus.Ich bin damals in eine weissgestrichene Wohnung gezogen und habe seither nicht renoviert.Die Wände sind nach wie vor weiss.Natürlich nachgedunkelt,was sich beim Abhängen der Bilder zeigte. Im Mietvertrag sind zwar weiche Fristen( turnusmässig,im Allgemeinen)was Renovierung betrifft,aber in einen Anhang des Mietvertrags steht,dass ich die Wohnung im gleichen Zustand ,ungeachtet der Mietdauer,zurückgeben muss,wie übernommen.Dass die Decken und Wände bei Auszug weiss gestrichen sein müssen. Nach der Kündigung meinerseits kam nun heute ein Schreiben der Hausverwaltung,In diesem steht nun erneut,dass die Decken und Wände bei Auszug weiss gestrichen werden müssen.Soweit ich weiss,ist diese Vorgabe( Farbklausel ) nicht gültig.Muss ich nun überhaupt renovieren?