Die Mieter leben schon länger in dem Wohnhaus so dass die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist 9 Monate beträgt. ... Als Begründung für die Eigenbedarftskündigung sind folgende Gründe vorgesehen: 1.Wir möchten in unserem Eigentum selbst wohnen, eine andere größere Eigentumswohnung oder ein anderes Haus, in die/das wir einziehen könnten, befindet sich nicht in meinem Besitz. 2.Die Mietwohnung, in der wir z.Zt. wohnen ist für die Familie zu klein geworden. ... Der notwendige Platz und erst recht nicht die separaten Räumlichkeiten stehen mir in der derzeitigen Mietwohnung nicht zur Verfügung. 5.Die nächstes Jahr anstehende Anschaffung eines Hundes, erfordert einen eigenen Garten, der uns in bzw. bei der Mietwohnung nicht zur Verfügung steht. 6.Meinen zum 1.1.2027 beginnenden Ruhestand möchte ich in meinem eigenen Haus, ohne Mietkosten zu haben, verbringen. a) Als Kündigungstermin ist (bei Abgabe der Kündigung an den Mieter noch im Juli 2024) der 31.5.2025 vorgesehen. b) Der Termin für den spätestens Eingang des Widerspruches gegen die Eigenbedarfskündigung durch den Mieter ist mit dem 31.3.2025 vorgesehen c) Der Termin für die Rückkgabe des Hauses ist für den 31.05.2025 vorgesehen d) Der Fortsetzung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB wird in der Kündigung bereits widersprochen e) Ein Hinweis bzgl. verspäteter Rückgabe und die Folgen (§ 546a BGB) sowie ggf. zusätzlichen Schadenersatz wird in der Kündigung gegeben.