Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Mietrecht Umwandlung in eine Eigentumswohnung

| 8. August 2025 12:29 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


13:40

Hallo zusammen,
ich wohne derzeit in einem Block mit sechs Wohnungen zur Miete, alle Wohnungen sind Mietwohnungen.
Der Eigentümer, dem alle Wohnungen gehören, will nun meine Wohnung verkaufen, eventuell auch an einen Selbstnutzer der dann Eigenbedarf geltend machen kann.
Wie lange wäre in diesem Fall meine Kündigungsfrist? Handelt es sich in meinem Fall um eine Umwandlung in eine Eigentumswohnung?

Bitte um Ihre kompetente Information.

Mit freundlichen Grüßen

8. August 2025 | 13:15

Antwort

von


(473)
Westerstr. 24
28857 Syke
Tel: 04242/5740585
Web: https://www.smart-advo.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Nach Ihrer Schilderung wohnen Sie zur Miete in einem Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten, die sich derzeit allesamt im Eigentum einer einzelnen Person befinden und vermietet sind. Der Eigentümer plant nun, Ihre Wohnung zu verkaufen – möglicherweise an einen Selbstnutzer, der dann Eigenbedarf geltend machen könnte.

Für Ihre rechtliche Situation sind zwei zentrale Fragen entscheidend:

1. Handelt es sich um eine Umwandlung in eine Eigentumswohnung?
Solange das gesamte Gebäude im Alleineigentum steht und Ihre Wohnung noch nicht als eigenständige Wohnung in Wohnungs- oder Teileigentum gemäß § 1 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) aufgeteilt wurde, liegt keine Umwandlung im rechtlichen Sinne vor. Erst wenn eine Teilungserklärung beim Grundbuchamt eingereicht und für jede Wohnung ein eigenes Wohnungsgrundbuchblatt angelegt wurde, spricht man von einer „Umwandlung" in Wohnungseigentum.
Nur in diesem Fall greifen die besonderen mieterschützenden Regelungen.

2. Welche Kündigungsfristen gelten im Falle eines Verkaufs an einen Selbstnutzer?
Ein bloßer Verkauf der Wohnung führt nicht dazu, dass das Mietverhältnis endet oder neu abgeschlossen werden müsste. Der Käufer tritt gemäß § 566 BGB („Kauf bricht nicht Miete") automatisch in den bestehenden Mietvertrag ein. Möchte der neue Eigentümer die Wohnung selbst nutzen, müsste er gegebenenfalls wegen Eigenbedarfs kündigen. Dafür gelten dann die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 573c BGB, abhängig von der Wohndauer:

- Bei einer Mietdauer von bis zu 5 Jahren: 3 Monate Kündigungsfrist
- Bei einer Mietdauer von mehr als 5 Jahren: 6 Monate
- Bei einer Mietdauer von mehr als 8 Jahren: 9 Monate

Allerdings setzt die Kündigung wegen Eigenbedarfs immer ein berechtigtes Interesse des Vermieters voraus, das nachvollziehbar begründet werden muss (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB).

Wichtig: Besonderer Kündigungsschutz bei Umwandlung (§ 577a BGB)
Falls Ihre Wohnung künftig in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird, genießen Sie als Mieter besonderen Kündigungsschutz: In diesem Fall darf einem Erwerber wegen Eigenbedarfs grundsätzlich erst nach Ablauf einer Sperrfrist gekündigt werden. Diese Sperrfrist beträgt in der Regel 3 Jahre, kann aber durch Landesrecht auf bis zu 10 Jahre verlängert sein – beispielsweise in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Ob in Ihrer Gemeinde eine solche verlängerte Sperrfrist gilt, hängt von der jeweiligen landesrechtlichen Verordnung ab.

Fazit:
Sofern die Wohnung bislang noch nicht als Eigentumswohnung im Grundbuch eingetragen wurde, liegt derzeit keine Umwandlung im rechtlichen Sinne vor. Sollte dies aber im Zuge des Verkaufs geschehen, könnte § 577a BGB zu Ihren Gunsten greifen und Ihnen einen deutlich längeren Kündigungsschutz verschaffen. Sollte hingegen ein Verkauf ohne Umwandlung erfolgen, kann der Käufer Eigenbedarf geltend machen, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen.

Für eine abschließende Beurteilung wäre ein Blick ins Grundbuch sowie in etwaige Teilungserklärungen oder Notarverträge hilfreich.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

El-Zaatari
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

Rückfrage vom Fragesteller 8. August 2025 | 13:32

Sehr geehrter Herr El-Zaatari,

habe ich Sie richtig verstanden, dass meine Mietwohnung nicht in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden muss für den Verkauf, der potentielle Käufer hat doch ein Interesse daran oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. August 2025 | 13:40

Sehr geehrter Fragesteller,

ich hatte die Frage zunächst so verstanden, dass das Objekt als Ganzes veräußert werden soll. Wird nur Ihre Wohnung veräußert, so wird zwangsläufig eine Umwandlung stattfinden. Für Sie gelten dann die verlängerten Fristen des § 577a BGB.

Mit freundlichen Grüßen

El-Zaatari
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 8. August 2025 | 16:27

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Hallo zusammen,
erst mit der Nachfrage ist Klarheit geschaffen worden. Der Anwalt hätte von sich aus fragen müssen, ob die Wohneinheit komplett oder einzelne Wohnungen verkauft werden sollen, denn das ist der Knackpunkt bei der Frage nach dem Kündigungsschutz.

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 8. August 2025
3,8/5,0

Hallo zusammen,
erst mit der Nachfrage ist Klarheit geschaffen worden. Der Anwalt hätte von sich aus fragen müssen, ob die Wohneinheit komplett oder einzelne Wohnungen verkauft werden sollen, denn das ist der Knackpunkt bei der Frage nach dem Kündigungsschutz.


ANTWORT VON

(473)

Westerstr. 24
28857 Syke
Tel: 04242/5740585
Web: https://www.smart-advo.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Sozialrecht, Versicherungsrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Ausländerrecht, Insolvenzrecht