Ist die Kündigung der Wohnung rechtmäßig?
vom 14.8.2025
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Da es zu Differenzen mit unklarem Ausgang kam, habe ich den Mietvertrag am 31.01.2025 fristgerecht zum 31.10.2025 gekündigt: "Guten Tag A., hiermit kündige ich den bestehenden Mietvertrag für die von Dir genutzte Wohnung im l, OG meines Hauses O. ... Ich bin nun im Begriff, mein Haus zu verkaufen, eine Maklerin ist damit beauftragt. ... Mein Sohn wohnt hier seit dem 01.11.2024 nicht mehr, zahlt aber die Miete.