Sehr geehrte Ratsuchende,
sofern der Mietvertrag auf Beide ausgestellt ist, haten Sie gegenüber dem Vermieter als Gesamtschuldner für die volle Miete, haben dann aber einen Regressanspruch gegen den Ex auf die von Ihnen mitgezahlte Hälfte.
Bezüglich des Trinkwassers kann bis zu 25 % der Warmmiete gemindert werden, wenn die Gebrauchtauglichkeit des Wassers erheblich eingeschränkt ist (AG Dresden, Urt. v. 11.11.2013, Az.: 148 C 5353/13) - und so eine Einschränkung liegt nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung vor.
Aber Sie müssen es vorab beim Vermieter rügen, sollten es auch beim Gesundheitsamt melden.
Der Geruch und die fehlende Abschließbarkeit der Tür wird kein Mangel darstellen, da diese Mängel bei Einzug vorhanden gewesen sind, Sie also vermutlich diese Mängel kannten und es dann monate/jahrelang hingenommen haben.
Bei der Heizung kommt es auf die genaue Gradzahl an, die erreicht wird. Normale Zimmertemperaturen liegen zsichen 18 und 22 Grad. Auch müssten Sie dem vermieter eine Frist zur beseitigung des Mangels gegeben haben,, dann kann - je nach Temperatur, Zimmer bis zu 10% Mietminderung anfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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ich möchte noch eine Rückfrage bezüglich der Mietminderung stellen, die sich auf einige Mängel in meiner Wohnung beziehen.
1. Die Haustür: Bei Einzug wurde mir vom Vermieter zugesichert, dass die Haustür, die nicht abschließbar ist, repariert wird. Leider wurde dies bisher nicht umgesetzt, und die Tür ist immer noch nicht abschließbar. Könnte dies als Mangel gewertet werden, der eine Mietminderung rechtfertigt, da dieser Mangel von Anfang an bestand und der Vermieter bislang keine Reparatur vorgenommen hat?
2. Geruch und Urinieren im ehemaligen Kuhstall: Der ehemalige Kuhstall, der an meine Wohnung angrenzt, wird regelmäßig vom Vermieter als Toilette genutzt, was zu einem unangenehmen Geruch führt, der ins Haus zieht. Dies war mir bei Einzug nicht bekannt, und es gab keine Hinweise darauf, dass dieser Zustand gesundheitliche Risiken mit sich bringen könnte. Der Vermieter hat dies zwar mittlerweile zugegeben, aber die Situation wurde noch nicht behoben. Könnte dieser Umstand als Gesundheitsgefahr gelten und eine Mietminderung rechtfertigen?
Zusätzlich hat der Vermieter eingeräumt, bei der Behebung der Wasserprobleme "ein bisschen geschludert" zu haben, was eine weitere Grundlage für eine Mietminderung sein könnte. Würde dies ebenfalls als relevanter Mangel in meiner Situation betrachtet werden?
Ich freue mich auf Ihre Einschätzung und bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung.
Sehr geehrte Ratsuchende,
hinsichtlich der Wohnungstür wären dann nach der Rechtsprechung 3% Mietminderung gerechtfertigt, da er den Mangel entgegen der Zusage nicht beseitigt hat.
Bezüglich der Gerüche ist aber keine Minderung möglich. Denn Gesundheitsprobleme allein durch den Geruch werden Sie nicht nachweisen können. Insoweit haben wir schon einige Verfahren gehabt, die sich mit solchen Problematiken ehemals genutzter landwirtschaftlichen Immisionen befasst haben.
Die Probleme mit dem Wasser - siehe Erstantwort - können mit bis zu 25% Mietminderung belegt werden.
Mit freundichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg