Mietrecht Einwände gegen Nebenkostenabrechnungen
vom 18.9.2025
für 95 €
beantwortet von
Vorweg bitte ich Sie um eine Kostenansage für folgende themenbezogene Beratungsleistung: 1.Gegen die Umlage von Heizkosten für den Verbrauch eines Heizkörpers im Allgemeintreppenhaus des Hauses: "Gerichte haben entschieden, dass Heizkosten für nicht bewohnte Räume (z. ... Umlagefähig sind ausschließlich Heizkosten für die Wohnungen. 2.Mieten für diesbezügliche Heizkostenverteiler an dem Heizkörper im Treppenhaus und einen Smartreader zur Elektronischen Übermittlung von Verbrauchsdaten an das Abrechnungsunternnehmen sowie die Kosten der Verbrauchsabrechnung für den Heizkörper im Treppenhaus. "Weiter ist es nicht korrekt, die in Rechnung gestellten Beträge für Gerätemiete Heizung (220,30 Euro) und Abrechnungsservice Heiz- und Warmwasserkosten (666,47 Euro) auf die Mieter umzulegen!