Mietzahlungen Erben nach Ende Nießbrauch
vom 11.1.2025
für 90 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Sehr geehrter Anwalt, mein im Dezember verstorbener Vater hatte zu Lebzeiten seine Eigentumswohnung verkauft, mit folgender Regelung zwischen Käufer und Verkäufer: - Lebenslanges Wohnrecht - Keine Mietzahlung (nur Betriebskosten) - Bei Aufgabe des Wohnrechts Rentenzahlung nach 6 Monaten in Höhe von 75% der Nettomiete Keine explizite Vereinbarung im Todesfall - Aufgabe des Wohnrechts mit 3 monatiger Kündigungsfrist Wir (meine Schwester und ich) als Erben haben die Wohnung mit 3 monatiger Kündigung gekündigt. ... Wir dürfen laut diesem Interimsmietvertrag die Wohnung nur zum Zwecke der Räumung nutzen.