Klausel unwirksam im Mietvertrag?
vom 9.9.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
Die Parteien verzichten wechselseitig für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Vertragsschluss auf das Recht zur ordentlichen Kündigung. Die Kündigung ist unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist frühestens bis zum 01.03.2025 zulässig. Sollte keiner der beiden Vertragspartner zum Vertragsende den Vertrag fristgerecht kündigen, so verlängert sich der Vertrag um weitere zwei Jahre."