Zahlungsverzug Nebenkostenabrechnung Miteigentümergemeinschaft
vom 14.2.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Eine pauschale hälftige Teilung der benannten Kosten sei nicht gerechtfertigt. ... -Ist eine Beteiligung von 50% an den Nebenkosten zulässig?