Aufteilung der Reparaturkosten für eine Tiefgarage (TG) in einer WEG-Anlage.
vom 8.2.2025
für 95 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Auszug aus der Teilungserklärung, (in lesbare Form gebracht): „Die Eheleute **** verbinden ###/100000 Miteigentumsanteile an dem Grundstück Fllurnr 2216 Gemarkung ******, verbunden mit deem Sondereigentum an der im 1, OG gaelegenen 2-Zimmer-Wohnung s o w i e 12/10000 Miteigentumsanteile an dem vorbezeichneten Grundstück , verbunden mit dem Sondereigentum an dem im Aufteillungsplan mit ST*** bezeichneten Stellplatz in der Tiefgarage" Die Teilungserklärung setzt also auf zwei getrennt im Grundbuch bereits konform angelegte Einträge auf, z. ... Der Verwalter teilte die Kosten bisher nach der Summe der Miteigentumsanteile der WE und der TG auf und beabsichtigt das weiterhin. Bei den sehr unterschiedlichen WEG-Miteigentumsanteilen und den genannten Kosten würden die Zahlungen von 16 Tsd bis 33 TSD € für gleichwertige TG-Stellpätze variieren.