Am 12.11 macht die S einen Einigungsvorschlag : Verzicht auf Kaution und Rückzahlung im Gegenzug Beendigung aller Ansprüche ausser NK Abrechnung 2024. ... Ihre Zusammenfassung entspricht meinem Vorschlag : „Verzicht auf Kaution und alle bestehenden und ggf noch entstehenden Rückzahlungen und Abrechnung 2024 / Erledigung aller gegenseitigen Ansprüche aus dem MV " Der guten Ordnung halber bitte ich um Zusendung der entsprechenden Verzichtserklärung vorab per Mailantwort und im Original per Post an meine Adresse. ... Von V an S: "Grundsätzlich kann ich also MIT der Vorlage des Sparbuches, über die Sparforderung verfügen, während das für ( je- )-den Mieter OHNE Vorlage des Sparbuchs NICHT möglich ist, da eine Verlustanzeige / Sperrung rechtswidrig wäre. ( "Hat der Mieter die Kaution auf ein eigenes Sparkonto eingezahlt und übergibt er das Sparbuch dem Vermieter, so ist mangels weiterer Vereinbarung nicht von einer Verpfändung des Sparbuchs, sondern von einer Abtretung des Auszahlungsanspruchs gegen die Bank auszugehen." ( Haufe) Keinesfalls kann ich daher der von Ihnen vorgeschlagenen Vorgehensweise zustimmen, da diese, wenn überhaupt, nur auf einem langem Wege möglich würde und ich mich von der Mitwirkung des M nicht abhängig machen muss.