Kation- Nebenkostenvorauszahlung
vom 7.8.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Guten Tag, Ich bin am 31.01.25 aus meiner Wohnung ausgezogen und habe am 30.07 die Abrechnung zur Kaution erhalten. ... Sobald die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2025 erstellt ist, wird eine ggf. fällige Nachzahlung mit dem einbehaltenen Betrag verrechnet. ... Der Mieter ist nicht berechtigt, die Kaution mit rückständiger Miete zu verrechnen.