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Nach Auszug aus Mietwohnung.... kaution einbehalten.

21. Januar 2024 14:40 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

ich bin auf ende September 2023 aus meiner alten wohnung ausgezogen (7Jahre drin gewohnt) und hab jetzt anfang Jahr die Nebenkostenabrechnung/Endabrechnung bekommen.
Jetzt haben die Vermieter mir folgendes in Rechnung gestellt:

unsere Gartenarbeit vom 28.09.2023 bis 7.10.2023 240,00€
Kosten Material Renovierung 76,80€
Schrammen an Fensterrahmen und Türfutter 100,00€
Erneuerung Boiler und Armatur Küche (50%) 184,75€
Schlüssel Haustüre, Wohnung, Briefkasten 10,00€
_______
633,73€

Ich sehe das nicht ein dies zu Zahlen aus folgenden Gründen... Das Haus und Wohnung ist aus den 60er Jahren und ist auch noch von der austattung Küche Bad etc. auf dem stand der 60er Jahre.
Bei der Gartenarbeit (ca100m2) wurde einmalig der Rasen gemäht und etwas Hecke geschnitten. Endsorgung von Grünschnitt etc. habe ich übernommen. Auch zu den restlichen Punkten weiß ich nicht ob ich das überhaupt zahlen muss? Wie kann ich meinen ehmaligen Vermieter einen Brief richitg formuieren dass das so nicht in ordnung ist, meiner meinung nach und ich das Geld zurück will da ich sonst rechtliche Schritte einleiten werde?


Danke im vorraus und viele Grüße

21. Januar 2024 | 16:01

Antwort

von


(1109)
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60385 Frankfurt am Main
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:


Die erwähnten Positionen ihres Vermieters sehe ich nach ihrer Schilderung ebenfalls als zweifelhaft an.

Im Einzelnen:

Die Gartenpflege kann in eingeschränktem Maße dem Mieter übertragen werden. Ob dies überhaupt wirksam übertragen wurde richtet sich nach den Vereinbarungen des Mietvertrags.

Im vorliegenden Fall war jedoch der Mietvertrag Ende September 2023 beendet. Daher kann ich auch keine rechtliche Pflicht erkennen den Garten für den Nachmieter in Ordnung zu bringen, dies ist grundsätzlich die Pflicht des Vermieters.


Die restlichen Positionen können Sie aller Voraussicht nach ebenfalls zurückweisen:

„Kosten Material Renovierung 76,80€
Schrammen an Fensterrahmen und Türfutter 100,00€
Erneuerung Boiler und Armatur Küche (50%) 184,75€
Schlüssel Haustüre, Wohnung, Briefkasten 10,00€"


Bei „Material Renovierung" und „Schlüssel Haustüre, Wohnung, Briefkasten" ist ohnehin nicht ersichtlich um was es sich handelt.

Bei „Schrammen an Fensterrahmen und Türfutter" dürfte es sich nach 7 Jahren vermutlich um normale Gebrauchsspuren handeln.

Diese hat der Mieter nach § 538 nicht zu ersetzen:

„§ 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten."


Die Position „Erneuerung Boiler und Armatur Küche (50%)" ist ebenfalls unklar. Wenn der Schaden nicht in einem Übergabeprotokoll o.ä. festgehalten wurde, wäre eine Beschädigung durch Sie vom Vermieter nachzuweisen.

Sollten diese Gegenstände aus den 60er Jahren stammen entfällt ohnehin ein Schadensersatzanspruch, da die Gegenstände keinerlei Restwert mehr hatten und vom Vermieter auf eigene Kosten zu ersetzen sind.


Nach alledem können Sie die Forderungen des Vermieters mit den o.g. Argumenten zurückweisen und auf Rückzahlung der Kaution bestehen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt



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