Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Die erwähnten Positionen ihres Vermieters sehe ich nach ihrer Schilderung ebenfalls als zweifelhaft an.
Im Einzelnen:
Die Gartenpflege kann in eingeschränktem Maße dem Mieter übertragen werden. Ob dies überhaupt wirksam übertragen wurde richtet sich nach den Vereinbarungen des Mietvertrags.
Im vorliegenden Fall war jedoch der Mietvertrag Ende September 2023 beendet. Daher kann ich auch keine rechtliche Pflicht erkennen den Garten für den Nachmieter in Ordnung zu bringen, dies ist grundsätzlich die Pflicht des Vermieters.
Die restlichen Positionen können Sie aller Voraussicht nach ebenfalls zurückweisen:
„Kosten Material Renovierung 76,80€
Schrammen an Fensterrahmen und Türfutter 100,00€
Erneuerung Boiler und Armatur Küche (50%) 184,75€
Schlüssel Haustüre, Wohnung, Briefkasten 10,00€"
Bei „Material Renovierung" und „Schlüssel Haustüre, Wohnung, Briefkasten" ist ohnehin nicht ersichtlich um was es sich handelt.
Bei „Schrammen an Fensterrahmen und Türfutter" dürfte es sich nach 7 Jahren vermutlich um normale Gebrauchsspuren handeln.
Diese hat der Mieter nach § 538 nicht zu ersetzen:
„§ 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten."
Die Position „Erneuerung Boiler und Armatur Küche (50%)" ist ebenfalls unklar. Wenn der Schaden nicht in einem Übergabeprotokoll o.ä. festgehalten wurde, wäre eine Beschädigung durch Sie vom Vermieter nachzuweisen.
Sollten diese Gegenstände aus den 60er Jahren stammen entfällt ohnehin ein Schadensersatzanspruch, da die Gegenstände keinerlei Restwert mehr hatten und vom Vermieter auf eigene Kosten zu ersetzen sind.
Nach alledem können Sie die Forderungen des Vermieters mit den o.g. Argumenten zurückweisen und auf Rückzahlung der Kaution bestehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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