Gilt nicht doch die Mietpreisbremse?
vom 28.9.2025
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Vorbereitung einer Außensteckdose auf dem Balkon als separatem Zweig zum Anschluß eines Balkonkraftwerkes - Grundrissänderung der Wohnung durch Abriss der Wand zwischen Küche und Esszimmer, um eine moderne, offene Wohnküche zu erhalten - Verschluss der Küchentür und Einbau eines Oberlichtes im Flur, um Tageslicht im Flur zu erhalten - Erneuerung der Wand zwischen Bad und Küche mit Austausch der darin verlaufenden Frisch- und Abwasserleitungen - Austausch der ursprünglichen Holztüren durch moderne Kunststofftüren, inkl. ... Umbau von Teilen des Abstellraumes zum Badezimmer, um dieses geräumiger zu machen - Fußboden der Küche neu gefliest - Alle Wände und Decken von Tapete befreit, verputzt und neu gestrichen Meines Erachtens ist dennoch die Mietpreisbremse anzuwenden, da es keine energetische Sanierung der Außenwände, des Daches oder der Heizanlage gegeben hat.