Meine Ziele sind: + Rasche Kaufabwicklung und Kaufpreisauszahlung (ohne Vormundschaftsgericht und Ergänzungspfleger), sodass der Kauf nicht scheitert + Steuerliche Optimierung + Kein Wohnsitz-Risiko für mich * Idee 1: Gemäss §1643 BGB können Minderjährige nicht zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet werden, wie z.B. den Betriebskosten einer Wohnung oder Renovierungskosten am Haus, weshalb ich die Verpflichtung, diese Leistungen zu übernehmen, idealerweise an die Mutter übertragen möchte, die dann mietfrei mit in der Wohnung lebt. Aus meiner Sicht wäre ideal, wenn die Mutter (geboren 1986) ein dauerhaftes Wohnrecht im Grundbuch hätte, das sie im Gegenzug zur Übernahme dieser Lasten- und Kostenverpflichtung erhält. ... Wäre eine dieser 2 Ideen möglich und würden vom Rechtspfleger des Grundbuches akzeptiert bzw. wie abgeändert?