Nun wurde meine Vermieterin von der Hausverwaltung und per Beschluss der Eigentümergemeinschaft aufgefordert mich wiederum aufzufordern, die Voliere bis spätestens 30.06.25 zu entfernen, da es sich nach deren Einschätzung um eine nicht genehmigte bauliche Veränderung handelt. ... Dieses Gerücht wurde gestreut im Zusammenhang mit einem Konflikt den ich mit einem neuen Mieter im letzten Jahr zu einem anderen Thema hatte. 1. ist die Voliere aber nicht fest verbaut, sondern ineinander verschraubt, d.h. die Volierenelemente könnten innerhalb 5 Minuten per Schraubmuttern gelöst und entfernt werden 2. ist fraglich auf Basis welcher Grundlage man vermuten kann, dass durch das Entfernen der Voliere weniger Tauben auf den Balkonen (auch meinem Balkon) sitzen werden. ... Es werden hier am Haus halbherzig aufgehängte Katzennetze toleriert, und Balkone die vollständig in Plastik gehüllt werden, da diese zur Taubenabwehr gelten.