Anfrage Mietrecht nach Erbe
vom 5.8.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Eigenbedarf besteht aus unserer Sicht nicht, da noch weitere Immobilien der Erben vorhanden sind. ... Meine Fragen wären nun: - Sollte das Haus verkauft werden, kann uns diesbezüglich, bzw. aus anderem Grund als EIgenbedarf gekündigt werden?