sehr gehrte damen und herren, wir haben ein ladengeschäft wo vor knapp 2 jahren durch unseren mieter ein wasserschaden an der decke gemeldet wurde. beim begutachten des schadens mussten wir feststellen, dass sich plötzlich an der decke ein ca. 3 meter langer riss gebildet hat, wo wasser austritt ( flachdach ). nach der meldung des schadens an unsere gebäudeversicherung hat man geschrieben, dass man den schaden nicht regulieren würde, ohne das gebäude überhaupt anzuschauen. nachdem wir widerspruch eingelegt haben ist zumindest ein mitarbiter ( kein gutachter ) der versicherung vorbeigekommen und uns versichert zumindest schriftlich zu der sache stellung zu nehmen. dies ist bis heute nicht geschehen. daraufhin haben wir für behebung des schadens ein kostenvorschlag von einem dachdecker geholt und diese an die versicherung geschickt, mit der bitte entweder den schaden zu regulieren oder aber einen gutachter vorbeizuschicken, nach mehrmaliger aufforderung ohne jegliche reaktion der versicherung haben wir selber ein mahnbescheid veranlasst. diesem wurde ohne begründung widersprochen. meine frage: wie können wir die versicherung dazu bewegen, den schaden zumindest mal begutachten zu lassen, welche rechtlichen möglichkeiten gibt es ? das einzige argument, was die versicherung bisher gebracht hat war, das der riss an der decke einfach so passiert ist, ohne selber vorbeizuschauen geschweige den einen gutachter zu beauftragen, unser argument ist, dass es einige andere möglichkeiten geben könnte warum der schaden passiert ist ( erdbewegung, rohrbruch am ablauf des flachdachs... ) vielen dank für ihre hilfe