von Rechtsanwalt Martin P. Freisler
Die Versicherung hat nun natürlich trotzdem ohne mich zu informieren ausbezahlt. Ich habe nun angefordert: -Kopie des Gutachtens -Information, ob Zeit- / Restwert geprüft wurde -Information, ob der Gutachter über den Unfallhergang informiert war -Information, ob von der Versicherung geprüft wurde, ob mit dem Fahrzeug zuvor schon irgendwo Unfälle gemeldet waren Die Versicherung hat mir nun trotzdem nur den Auszahlungsbetrag mitgeteilt und angegeben, daß das Gutachten aus Datenschutzgründen nicht übersandt werden darf. Mich würde interessieren: -ob ich einen Anspruch auf das Gutachten (immerhin hat die Versicherung ja auch „mein“ Geld überwiesen), -die Beantwortung meiner obigen Fragen (falls und ob es ein Unfallregister gibt, in dem Unfälle gemeldet werden und später wieder abgefragt werden können) besitze -und ob die Versicherung entgegen meiner Anweisung einfach ausbezahlen darf.