Ihre Versicherung enthält eine unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel, die für Beamte auf Lebenszeit in der Regel angeboten wird. Die Formulierung „Wenn der Versicherte aufgrund allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, so gilt dies als Berufsunfähigkeit ab Beginn des Ruhestandes" bedeutet, dass die Versicherung leistet, sobald Sie wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Da kein zusätzlicher Prüfvorbehalt erwähnt wird und der Versicherer per Mail bestätigt hat, dass das amtsärztliche Gutachten in der Regel anerkannt wird, ist davon auszugehen, dass die Leistungspflicht eintritt, sofern keine schwerwiegenden Zweifel an der Entscheidung des Dienstherrn bestehen.
Eine echte DU-Klausel würde die Entscheidung des Dienstherrn uneingeschränkt anerkennen, während Ihre Klausel theoretisch eine weitere Prüfung ermöglichen könnte, auch wenn das selten vorkommt. Der praktische Unterschied ist daher gering. Ich empfehle Ihnen aber, dass Sie sich entsprechend von einer Versicherungsagentur tiefgründig weitergehend aufklären lassen.
Ich hoffe, das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
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