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Unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel

Guten Tag,

ich bin seit über 10 Jahren Lebzeitbeamter in Diensten des Landes NRW.
Nun habe ich mich dazu entschlossen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel abzuschließen.

In meinem Vertrag mit der Versicherung ist der Verzicht auf eine Prüfung der abstrakten Verweisbarkeit festgehalten.
Zudem heisst es aber auch: "Wenn der Versicherte aufgrund allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, so gilt dies als Berufsunfähigkeit ab Beginn des Ruhestandes."
Diese Formulierung soll, wie ich jetzt von dritter Seite erfahren habe, eine unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel bedeuten.

Auf Nachfrage wurde per Mail damals mitgeteilt, dass das amtsärztliche Gutachten in der Regel anerkannt wird, wenn nicht schwerwiegende Gründe vorliegen, die Sie an den Ausführungen des Amtsarztes zweifeln lassen würden.


Da ich von dritter Seite unterschiedliche Auskünfte darüber erhalten habe, ob die unvollständige DU Klausel speziell für Lebzeitbeamte keine Nachteile gegenüber der echten DU Klausel hat und ob die Versicherung bei einer vom Amtsarzt, sowie vom Dienstherrn festgestellten Dienstunfähigkeit ohne weitere eigene Prüfung (vornehmen einer anderen Einordnung als der Dienstherr, Einholung zusätzlicher Gutachten) leisten und die Versicherungssumme auszahlen müsste, lautet meine Frage, wie hier die Tatsachen sind, sprich ob die Versicherung in meinem Fall leisten müsste und an die Einschätzung des Amtsarztes und Dienstherrn gebunden sind und wo in meinem Fall als Lebzeitbeamter die Unterschiede zwischen echter DU Klausel und unvollständiger DU Klausel liegen.

Ich danke vielmals im Voraus!

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Ihre Versicherung enthält eine unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel, die für Beamte auf Lebenszeit in der Regel angeboten wird. Die Formulierung „Wenn der Versicherte aufgrund allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird, so gilt dies als Berufsunfähigkeit ab Beginn des Ruhestandes" bedeutet, dass die Versicherung leistet, sobald Sie wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Da kein zusätzlicher Prüfvorbehalt erwähnt wird und der Versicherer per Mail bestätigt hat, dass das amtsärztliche Gutachten in der Regel anerkannt wird, ist davon auszugehen, dass die Leistungspflicht eintritt, sofern keine schwerwiegenden Zweifel an der Entscheidung des Dienstherrn bestehen.

Eine echte DU-Klausel würde die Entscheidung des Dienstherrn uneingeschränkt anerkennen, während Ihre Klausel theoretisch eine weitere Prüfung ermöglichen könnte, auch wenn das selten vorkommt. Der praktische Unterschied ist daher gering. Ich empfehle Ihnen aber, dass Sie sich entsprechend von einer Versicherungsagentur tiefgründig weitergehend aufklären lassen.

Ich hoffe, das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


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