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24 Ergebnisse für wohnung widerspruch ablehnung kosten

Filter Sozialrecht
Berlin - Grundsicherung - Unangemessene Wohnkosten - Mietangebot - Klage
vom 17.5.2021 für 40 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Tagtaeglich bewerben wir uns ueber degewo und aehnliche Seiten fuer Wohnungen und bis jetzt wurden nicht einmal zu einer Besichtigung eingeladen. Gibt es die Moeglichkeit den Urteil des Sozialamtes anzuklagen, damit die Wohnung, die wir im Neubau gefunden haben, bezahlt wird oder bis zum maximalen Wert bezahlt wird? Wir wuerden uns auf Rueckmeldung freuen und gerne auch verstehen, was wir fuer so eine Klage brauchen, wie lange es dauern kann, bis eventuell es zu einer Zusage der Uebernahme der Kosten kommen kann.
Ablehnung der Grundsicherung
vom 30.3.2020 für 53 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Damit wir das Haus verkaufen können, muss meine Bruder jetzt ausziehen und zum 1.4.2020 hat er nun eine Wohnung. Es wurde die Grundsicherung für ihn beantragt, damit die Kosten für die Wohnung übernommen werden sollen. ... Kostenübernahme der Wohnung.
SGB II Heizkostennachzahlung
vom 26.3.2019 30 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
Die Wohnung wurde vom Jobcenter gezahlt. Seit 01.12.18 bin ich nicht mehr im SGB II Bezug und wohne auch in einer anderen Wohnung. ... Kann ich Widerspruch einlegen bzw lohnt es sich und wenn ja mit welcher Begründung ?
Widerspruch gegen Widerspruch der Grundischerung zum Leistungsbescheid
vom 14.2.2015 60 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
Begründung: Laut Fachanweisung zu § 22 SGB II der Stadt Hamburg, Kosten der Unterkunft und Heizung vom 01.03.2014 (Gz. ... Ich habe die Wohnung untermietet mit der Folge, dass zum einen die 420 € ohne weiter Abzüge zu bezahlen sind. ... Die Antwort auf meinen Widerspruch Ihr Widerspruch vom 30.01.15 ist hier am 02.02.2015 eingegangen.
Ablehnungsbescheid Mietschulden.
vom 26.6.2014 50 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
Darauf hin habe ich Widerspruch geschrieben das ich seit dem es sind ja mittlerweile ja schon fast 2 Jahre vergangen immer die mieten nachweislich bezahlt habe. ... Nun heute habe ich wieder Ablehnung erhalten mit der Begründung das die Wohnung zu gross und zu teuer sei. ... Das ich keine andere angemessene Wohnung finden kann.
ARGE: Verschleppte Bearbeitung des Antrags - was tun?
vom 31.7.2013 51 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
Da die Wohnung mit 60qm zu klein für alle ist, zieht die Mutter zu Dezember 2011 aus der Wohnung aus und die Tochter mietet die Wohnung für sich und die beiden Kinder ab dem 1.1.2012. ... Es wird kein Widerspruch seitens meiner Freundin eingelegt, die Forderungen sind ja auch berechtigt. ... Kosten, die bei ordnungsgemäßer Bearbeitung der Antrage durch die Arge nicht entstanden wären.
Arbeitslos ohne Leistungsbezug - Eingliederungsvereinbarung - Vermittlungssperre
vom 17.11.2012 60 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
Ich bin promovierte Akademikerin mit ein wenig "Geld auf der Kante" (da zuvor mehrere Jahre in der Wirtschaft tätig, wo ich gut verdiente), nicht verheiratet, und lebe zusammen mit meinem Partner in einer gemeinsamen Wohnung in der Stadt X.. ... Meine Beweggründe hierfür sind: i) mit meinem Fernstudium absolviere ich bereits eine PR-Ausbildung, noch dazu auf eigene Kosten; ii) ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Volontärinnengehalt zusammen mit dem Gehalt meines Partners ausreichen würde, um künftig zwei Haushalte über eine solche Distanz zu finanzieren (ganz zu schweigen von gegenseitigen Besuchen an den Wochenenden); iii) möchte ich aus privaten Gründen (Partner, Freunde, Familie, Chor, ...) lieber in der Region XY bleiben ...
§ 22 SGB II Mietkostensenkungsverfahren
vom 29.8.2012 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Angemessenheit der künftigen Wohnung ist kein Problem. ... Die Angemessenheitsgrenze für die Kosten der Unterkunft wird derzeit mit ca. 50,00 € pro/Monat überschritten. ... Gegen diesen Bewilligungsbescheid Widerspruch einlegen und dann evtl. klagen würde erneut viel Zeit in Anspruch nehmen.
zweifel gegen die ablehnung auf gewährung von bab
vom 8.7.2010 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
sehr geehrte damen und herren, mein sohn hat am 01.04.2010 eine 36-monatige betriebliche ausbildung zum sport- und gesundheitstrainer/sport- und gesundheitskaufmann begonnen. außer der monatlichen ausbildungsvergütung erhält er keine weiteren zuwendungen. wegen der nicht unerheblichen fahr- und sonstigen kosten wurde bab beantragt – dem grunde nach bewilligt, der höhe nach jedoch nicht. die betriebsübliche wochenarbeitszeit beträgt 40 stunden und verteilt sich auf 6 wochentage. für pendelfahrten zwischen wohnung und arbeitsstätte muß er als selbstfahrer mit eigenem pkw i.m. 45Km (hin) und 45km (zurück) = 90fahrkilometer an 6 tagen pro woche zurücklegen. dem eingereichten bab-antrag war ein detaillierter nachweis beigefügt.hieraus ergeben sich folgende fahrkilometer für pendelfahrten pro monat: 90km mal 6 wochentage mal 4 wochen pro monat = 2.160 km mal 0,20 €/km = 432 € fahrkosten pro monat. ungeachtet dieser pendelfahrten ist es für seine ausbildung zwingend erforderlich, dass er an einem blockunterricht teilnimmt. dieser veranstaltungsort ist 350 km vom wohnort entfernt. hier finden innerhalb von 18 monaten (bab-beantragungszeitraum) 14mal 2-tagesseminare statt. hierfür entstehen folgende sonstige aufwendungen: 139 € deutschebahn fahrkarte pro blockunterricht = 139€ mal 14 seminare geteilt durch 18 beantragungsmonate = 108,11 € pro monat sowie pro blockunterricht 2 übernachtungen (je übernachtung 22 €) = 14 seminare mal 2 übernachtungen mal 22 € pro nacht geteilt duch 18 beantragungsmonate = 34,22 € pro monat. der bab-antrag wurde gewissenhaft ausgefüllt, mit allen nur erdenklichen nachweisen, belegen ergänzt und am 19.04.2010 eingereicht. bereits am 26.04.2010 kam der ablehnungsbescheid ohne weitere prüfung, „...da die anspruchsvoraussetzungen nicht erfüllt seien..." diesseitig wurde am 12.05.2010 widerspruch nebst begründung eingereicht. schreiben von widerspruchsstelle von datum 03.06.2010: für die bearbeitung des widerspruchverfahrens werden zur klarstellung weitere angaben benötigt. dies erfolgte durch uns sodann am 10.06.2010. am 17.06.2010 erhielten wir in einem briefumschlag 3 stück schreiben von der bab-stelle zuzüglich einer anlage. auf allen 4 schreiben wurde das datum 15.06.2010 aufgestempelt. 1. schreiben, überschrift: abhilfebescheid im widerspruchsverfahren: „aufgrund ihres widerspruchs vom 12.05.2010 wird der bescheid vom 26.04.2010 aufgehoben. dem widerspruch wird in vollem umfang entsprochen. die weiteren einzelheiten entnehmen sie bitte dem ihnen noch gesondert zugehenden bescheid." 2. schreiben, überschrift: betreff bab: „ihrem antrag auf bab kann leider nicht entsprochen werden. dem azubi stehen die erforderlichen mittel anderweitig zur verfügung (berechnung siehe anlage). der bescheid vom 26.04.2010 wird hiermit zurückgenommen. gegen diesen bescheid ist widerspruch zulässig. der widerspruch ist schriftlich und zwar binnen eines monats nach bekanntgabe einzureichen." 3. schreiben, überschrift: zur vorlage bei der familienkasse, bab für vorname nachname: vorname nachname erhält folgende bab 0,00 anlage zum bab-bescheid vom 15.06.2010 für vorname nachname: berechnung der bab zeitraum vom 01.04.2010 (spalte a) bis 30.09.2011 (spalte b) bedarf für den lebensunterhalt 487,00 € (spalte c) bedarf für fahr- u. sonstige aufwendungen 402,00 € (spalte d) gesamtbedarf = spalte a plus spalte b = 889,00 € (spalte e) einkommen azubi 219,80 € (spalte f) einkommen eltern 772,32 € (spalte g) höhe bab 0,00 € die spalten a, b, c, f, und g sind unstrittig. wir hatten für die spalte d einen ganz anderen wert errechnet: 432,00 € fahr plus 108,11 € sonstige (deutschebahn) plus 34,32 € sonstige (übernachtung) = 574,00 € sodann ergäbe sich bab: 487,00 € plus 574,00 € minus 219,80 € minus 772,32 € = 68,88 € wegen der von der bab-stelle ermittelten zahl 402,00 € verlangten wir in einem schreiben (21.06.2010) aufklärung, mit der begründung, dass dieser betrag diesseitig nicht prüfbar und nicht nach nachvollziehbar sei. wir wiesen gleichzeitig und vorsorglich darauf hin, dass unsere widerspruchsfrist bis zum erhalt der aufklärung ausgesetzt sei. sodann haben wir am 29.06.2010 von der widerspruchsstelle einen widerspruchsbescheid (25.06.2010) erhalten: wegen der ablehnung des antrages auf gewährung von bab trifft die widerspruchsstelle folgende entscheidung: der widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen. danach folgen die begründungen (anspruch dem grunde nach ja, der höhe nach nein.) die spalte d wird wie folgt begründet: es werden nur 5 tage zugrunde gelegt. also: 90km mal 0,20€ mal 5 tage mal 13 durch 3 in der beigefügten rechtsbehelfsbelehrung wird erklärt, dass bei diesseitigen beanstandungen nur noch der weg der klage beim sozialgericht möglich sei. nun meine beiden fragen: 1.) ist unsere ermittlung vollständig, richtig und korrekt oder die der bab-stelle??
Ablhnung einer Wohnung durch die ARGE
vom 25.10.2009 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nach den Kosten für das Amt finde ich in Köln keine einzige Wohnung in deren Rahmen. Wie kann ich gegen den Bescheid der Ablehnung bei der ARGE vorgehen? ... Ich habe mir schon eine Wohnung gesucht die günstig ist und extra eine WG gegründet um die Kosten gering zu.
Ablehnung Wohngeld (§3 WoGG), Widerspruch möglich?
vom 29.4.2009 20 € Historischer Preis
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Es besteht eine Nutzungs- und Betreuungsvereinbarung mit dem Betreuungsträger, der die Wohnung von einer Wohnungsbaugesellschaft angemietet hat und an die Bewohner untervemietet. ... Ist ein Widerspruch erfolgsversprechend und wie soll ich ih genau begründen?
ALG 2, Dienstaufsichtbeschwerde wegen Fehlverhaltens
vom 11.4.2009 35 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin nach 12 Monaten Fernbeziehung zu meinem Partner in desssen Wohnung gezogen, in der wir seit dem 27.01.2009 leben. ... Demnach habe ich Anspruch auf Leistungen, da wir weder ein Jahr in einer gemeinsamen Wohnung zusammen leben noch Zugriff auf unser gegenseitiges Vermögen haben. ... Zum Glück habe ich eine Reschtsschutzversicherung und kann dann freudig, nach Ablehnung des Anspruches auf ALG 2, klagen.