Einkommensberechnung laut Bescheid: Gesamteinkommen: Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit: 2.350,00 € Bürgergeld: 94,97 € EU-Rente: 832,66 € Gesamteinkommen: 3.277,63 € Abzugsfähige Kosten: Werbungskosten (Fahrtkosten): 55,10 € Mietkosten: 761,80 € Gesamte abzugsfähige Kosten: 816,90 € Freibeträge laut Bescheid: Antragsteller (ich): 619,00 € Erwerbstätigenfreibetrag: 282,00 € Tatsächlich gezahlter Unterhalt: 1.043,00 € Gesamtfreibeträge: 1.944,00 € Einzusetzendes Einkommen laut Bescheid: Einkommen nach Abzug der Kosten: 2.460,73 € Abzüglich der Freibeträge: 1.944,00 € Einzusetzendes Einkommen: 516,73 € Monatsrate: 258,36 € (gerundet auf 258,00 €) Meine eigene Berechnung (mit Ehepartner): Freibeträge korrekt berücksichtigt: Antragsteller: 619,00 € Ehepartner ohne eigenes Einkommen: 619,00 € Erwerbstätigenfreibetrag: 282,00 € Tatsächlich gezahlter Unterhalt: 1.043,00 € Gesamtfreibeträge: 2.563,00 € Korrigiertes einzusetzendes Einkommen: Einkommen nach Abzug der Kosten: 2.460,73 € Abzüglich der Freibeträge: 2.563,00 € Ergebnis: -102,27 € (negativ) Monatsrate: 0 € (da negatives einzusetzendes Einkommen) Meine Frage: Habe ich Anspruch auf eine vollständige Verfahrenskostenhilfe ohne Raten, wenn mein Ehemann tatsächlich kein eigenes Einkommen hat und der Freibetrag von 619 € für ihn korrekt berücksichtigt wird? Sollte ich gegen den Beschluss Widerspruch einlegen oder eine Neuberechnung beantragen?