Bürgergeld rückwirkend bei Wohngeld Ablehnung
vom 8.10.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hussein Madani / Sarstedt
Hallo, wir haben Mitte September einen Antrag auf Wohngeld gestellt. ... Die zweite Dame meinte heute (ich wollte lieber zwei Mal nachfragen um auf der sicheren Seite zu sein): Nein, wir übernehmen nur ab dem ersten des Monats in dem sie den Antrag stellen. ... Jetzt hab ich folgenden Gesetzestext auch noch gefunden: SGB X § 28 Wiederholte Antragstellung (1) 1Hat ein Leistungsberechtigter von der Stellung eines Antrages auf eine Sozialleistung abgesehen, weil ein Anspruch auf eine andere Sozialleistung geltend gemacht worden ist, und wird diese Leistung versagt oder ist sie zu erstatten, wirkt der nunmehr nachgeholte Antrag bis zu einem Jahr zurück, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Monats gestellt ist, in dem die Ablehnung oder Erstattung der anderen Leistung bindend geworden ist. 2Satz 1 gilt auch dann, wenn der Antrag auf die zunächst geltend gemachte Sozialleistung zurückgenommen wird. (2) Absatz 1 gilt auch dann, wenn der rechtzeitige Antrag auf eine andere Leistung aus Unkenntnis über deren Anspruchsvoraussetzung unterlassen wurde und die zweite Leistung gegenüber der ersten Leistung, wenn diese erbracht worden wäre, nachrangig gewesen wäre. --------------- Vielen lieben Dank im Voraus!