Nun hat mich meine private KV, wo ich mit den restlichen 30 Prozent abgesichert bin und hier auch meine Frau noch eine Anwartschaft Versicherung besitzt, darauf aufmerksam gemacht worden,dass ich, da meine Frau mit ihrer Rente unter eine Bemessungsgrenze kommt und vor dem Renteneintritt sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, sich von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner befreien lassen kann, wenn sie durch/über ihren Ehepartner beihilfeberechtigt ist. ... Anfrage verneinte dies jedoch die gesetzliche KK meiner Frau und meinte, dass ein Wechsel in meine Beihilfe nicht möglich sei.