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Einkommen zu hoch? Familienversicherung weiterhin möglich?

27. Januar 2025 12:13 |
Preis: 75,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich bin Beamter im Land Berlin und privat krankenversichert. Meine Ehefrau ist gesetzlich krankenversichert und wir haben zwei Kinder (15 Jahre). Die Kinder sind in der Familienversicherung meiner Frau.

Nunmehr habe ich mit dem Gehaltsbogen 02/2025 mitgeteilt bekommen, dass mein Bruttogehalt gestiegen und jetzt bei 6.2024,22 Euro liegt. Dieses setzt sich wie folgt zusammen:

Grundgehalt: 5.439, 42 Euro
Familienzuschlag Stufe 1: 75,05 Euro
Familienzuschlag Kinder: 284,88 Euro
Allg. Stellenzulage: 101,55 Euro
Zul. Pol. Feuerwehr: 153,32 Euro
Hauptstadtzulage: 150,00 Euro
Gesamt: 6.204,22 Euro.

Meines Wissens existiert eine Jahresentgeltgrenze für 2025 von 73.800 Euro (bzw. 6.150 Euro monatlich). Bei Überschreiten dieser wäre es wohl nicht mehr möglich, beide Kinder in der Familienversicherung zu haben. 12 * Gesamtbrutto i.H. v. 6.2024,22 Euro wäre 74.450, 64 Euro und somit zu hoch. Beide Kinder müssten dann wohl privat krankenversichert werden oder alternativ gesetzlich freiwillig.

a) Wird tatsächlich der Gesamtbruttobetrag angesetzt oder kann ich familienbezogene Zuschläge abziehen? Dann würde ich wieder unter die Grenze von 6.150 Euro fallen.

b) Kind 1 hat eine chronische Erkrankung und kann nicht in einer privaten Krankenversicherung versichert werden. Gibt es in diesem Fall eine Härtefallregelung, dass dieses Kind in der Familienversicherung bleiben kann?

27. Januar 2025 | 12:51

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

a) Bei der Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts, das für die Familienversicherung relevant ist, wird grundsätzlich das gesamte Bruttoeinkommen herangezogen. Das bedeutet, dass alle Bestandteile des Einkommens, einschließlich familienbezogener Zuschläge, in die Berechnung einfließen. Es gibt keine Regelung, die es erlaubt, familienbezogene Zuschläge wie den Familienzuschlag oder die Hauptstadtzulage abzuziehen, um unter die Jahresentgeltgrenze zu fallen. Daher wird Ihr gesamtes Bruttoeinkommen von 6.204,22 Euro monatlich berücksichtigt, was zu einem jährlichen Einkommen von 74.450,64 Euro führt und somit über der Jahresentgeltgrenze von 73.800 Euro liegt. Maßgeblich für die Berechnung ist demnach nur, ob das Entgelt regelmäßig zufließt. Weihnachtsgeld würde beispielsweise nicht berücksichtigt werden.

b) In Bezug auf Kind 1, das aufgrund einer chronischen Erkrankung nicht privat versichert werden kann, gibt es keine spezifische Härtefallregelung, die es erlaubt, das Kind in der Familienversicherung zu belassen, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass bei Überschreiten der Jahresentgeltgrenze und wenn das Einkommen des privat versicherten Elternteils höher ist als das des gesetzlich versicherten Elternteils, die Kinder nicht in der Familienversicherung verbleiben können. In solchen Fällen müssten die Kinder entweder privat versichert werden oder als freiwillige Mitglieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden. Es wäre ratsam, sich bei der Krankenkasse nach möglichen Optionen oder Ausnahmeregelungen zu erkundigen, insbesondere im Hinblick auf die chronische Erkrankung des Kindes.
Sprechen Sie allerdings auch nochmal mit Ihrer PKV. Einige Versicherungen bieten eine weniger strenge Gesundheitsprüfung für Kinder an, dessen Eltern bereits privatversichert sind.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

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