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Beitragsbemessung für gesetzliche Krankenversicherung bei Ehefrau im Ausland

| 3. Juli 2025 06:16 |
Preis: 70,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Anwält*innen,
Ich bin in Deutschland gemeldet und gesetzlich krankenversichert. Ohne regelmäßiges Einkommen zahlte ich zuletzt den Mindestbetrag von weniger als 300€.
Ich habe nun eine US-Amerikanerin geheiratet. Sie hat nie in Deutschland gelebt und verdient ausschließlich in den USA (unter 3000 monatlich). Sie ist in den USA krankenversichert. Sie möchte keine Krankenversicherung in Deutschland, auch keine Familienversicherung.
1) In wiefern spielt ihr Einkommen für die Berechnung meines Beitrages eine Rolle?
2) Darf die Krankenkasse von mir ihren Einkommensnachweis fordern, wenn wir keine Familienversicherung wünschen?
Besten Dank!
Mit freundlichen Grüßen

3. Juli 2025 | 09:03

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
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Sehr geehrte Ratsuchende,

das geringe Einkommen Ihrer Ehefrau spielt keine Rolle.

Denn sie lebt dauerhaft im Ausland und verfügt über eine eigene Krankenversicherung als Arbeitnehmerin.

Daher kommt auch keine Familenversicherung in Betracht, die Sie ja sogar noch zusätzlich ausdrücklich abgelehnt haben.

Dann aber kann Einkommen Ihrer Ehefrau nicht für Ihre Betragsbemessung nicht in voller Höhe herangezogen werden.

Die Krankenkassen kann keine Einkommensnachweise Ihrer Ehefrau verlangen.

Da Ihre Ehefrau im Ausland lebt und auch nicht in Deutschland krankenversichert ist, spielt bei Ihrer Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung das Einkommen der Ehefrau keine Rolle.

Nur Ihre eigenen Einkünfte sind also heranzuziehen.

Dann aber besteht auch keine Auskunftspflicht über das Einkommen der Ehefrau.

Aber die Krankenversicherung kann den Nachweis des dauerenden Auslandsaufenthaltes Ihrer Ehefrau und auch den Nachweis der dortogen Versicherung verlangen.

Diese Nachweise sollten Sie also erbingen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 3. Juli 2025 | 18:13

Sehr geehrte Frau True-Bohle,
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Eine Rückfrage hätte ich dazu:
"Aber die Krankenversicherung kann den Nachweis des dauernden Auslandsaufenthaltes Ihrer Ehefrau und auch den Nachweis der dortigen Versicherung verlangen."

Welche Dokumente und aus welchen Jahren (Zeitraum) werden zum Nachweis des dauernden Auslandsaufenthalt meiner Ehefrau benötigt?
Besten Dank nochmals!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Juli 2025 | 19:58

Sehr geehrte Ratsuchende,

für die Dauer der Ehe, wobei aber höchstens vier Jahre reichen.

Eine Meldebescheinigung über das örtliche Meldeamt und eine Bescheinigung der dortigen Versicherung, wonach die Versicherung besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

Bewertung des Fragestellers 5. Juli 2025 | 02:37

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 5. Juli 2025
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Sehr hilfreich - vielen Dank!


ANTWORT VON

(2984)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
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