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14 Ergebnisse für hartz immobilie iv empfänger

Filter Sozialrecht
47jährige Tochter: Einzug in Einfamilien-Elternhaus, Mietervertrag b. Hartz IV?
vom 14.8.2009 45 € Historischer Preis
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Ich (47) danke vorab für die Beantwortung meiner unter den Nägeln brennenden Frage als bevorstehende Hartz IV-Empfängerin ! FAKTEN: Während 2 jähriger Umschulung ALG-I Bezug, ab Sept.09 (nach bestandener Prüfung/ arbeitssuchend) ALG-II / Hartz IV-Antrag bevorstehend. ... UND: Muß das Haus ca. 100 qm + Grundstück ca. 750 qm nach Erbfall zusammen mit Bruder (Hartz IV) verwertet werden, wenn beide Kinder selbst hierin wohnen?
problematische Immobilie + Bargeld von Hartz IV Empfänger mitgeerbt
vom 4.8.2009 45 € Historischer Preis
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Das Erbe besteht aus Bargeld und Immobilien. ... Meine Frage sind nun folgende: Einer von uns Erben ist Hartz IV Empfänger. Inwieweit kann verhindert werden, dass der Hartz IV Empfänger staatlicherseits zwangsweise davon abgehalten wird, einen Teil des Bargeld-Erbes zur Erhaltung/Stützung/Abriss (o.ä.) der in Erbengemeinschaft geerbten Immobile anzulegen (anstelle für den Lebensunterhalt zu verwenden) ?
HARTZ IV - unangemessener Wohnraum
vom 22.2.2006 25 € Historischer Preis
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Ich bin Hartz IV Empfänger (54 Jahre)- alleinstehend - seit fast 6 Jahren arbeitslos. ... In der Tageszeitung habe ich unter Immobilien eine Suche vom 02.05.05 bis 18.02.06, meiner Stadt, eine Wohnfläche bis 50 m² und einen Preis bis 250,00 als Suchmaske eingegeben. ... Habe selbst meine Lebensversicherung an das Sozialamt abtreten müssen, als ich Sozialhilfe bezogen habe, und es Hartz IV noch nicht gab.
Hartz IV und Immobilienbesitz
vom 15.8.2005 25 € Historischer Preis
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Wie viele andere auch mache auch ich mir Sorgen, früher oder später in die Langzeitarbeitslosigkeit abzurutschen und zu einem „Hartz IV-Fall“ zu werden. ... Welche Rolle spielt der Zeitfaktor, oder anders gefragt: kann ich mir mit dem Erwerb einer Immobilie Zeit lassen, bis sich die Arbeitslosigkeit abzeichnet oder eingetreten ist, oder kann man sagen: je früher desto besser. 3.) Wie mir bekannt ist, ist ein selbstgenutztes Reihenhaus vor „Hartz IV“ geschützt.