Übergang aus der Altersteilzeit in Arbeitslosigkeit oder Rente
vom 6.9.2025
für 95 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Ich habe mit Wirkung vom 01.03.2024 eine Altersteilzeitvereinbarung zum Arbeitsvertrag abgeschlossen. Das Arbeitsverhältnis endet laut der Vereinbarung am 31.10.2026. Bezüglich darauffolgenden Übergang in die Rente ist folgendes vereinbart: "Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass ab dem Folgetag eine Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung mit Abschlägen bezogen werden kann."