Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung nach § 300 Abs.1 InsO und § 301 Abs.1 InsO
vom 20.3.2024
für 48 €
Dann nach den alten InsO dann 3 Jahre später der Austrag aus der Schufa-Datenbanken. Dann soll es ja gesetzlich so sein: Nach einer Privatinsolvenz ist eine Restschuldbefreiung der letzte Schritt zum wirtschaftlichen Neuanfang. Redlichen Schuldnerinnen und Schuldnern (natürlichen Personen) wird Gelegenheit gegeben, sich von den restlichen im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten zu befreien (Restschuldbefreiung), um ihnen einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen: Alle zu Beginn des Insolvenzverfahrens vorhandenen Forderungen können nach Ablauf einer sog.