Ich habe ein Grundstück mit Haus in NRW gekauft, im notariellen Vertrag verpflichtete sich der Verkäufer, die noch fehlende Baugenehmigung auf seine Kosten nachzureichen. ... Im Gutachten steht, dass das Gebäude keinen ausreichenden Schutz gegen Bodenfrost hat (fehlende Frostschürze, fehlender Feuchtigkeitsschutz der unterschiedlichen Bodenplatten) und somit sich bei Frost anhebt und wieder senkt, wodurch unter anderen bereits ein durchgehender Riss von außen nach innen und von unten nach oben bis zum Dachfirst an der Stirnseite, die gleichzeitig eine Grenzmauer zum Nachbarn ist, entstanden ist. ... Kann ich deswegen wegen der falschen Angabe des Baujahrs bei Vertragsschluss (s.o.) durch den Verkäufer die Kosten einer nachträglichen Ringbewehrung und auch einer nachträglichen Frostschürze bei dem Verkäufer einklagen?