Hallo / Guten Tag Naiv,Unwissend und Desilusioniert erwarb ich letztes Jahr eine als Hof -und Gebäudefläche beschriebene "Imobilie" im Außenbereich der Stadt Herne (NRW).Das Grundstück ist über einen Privatweg zu erreichen,dessen Fläche anteilig 3 versch Eigentümern zu zuordnen ist.Der Notariell beglaubigte Kaufvertrag beinhaltet ein Wegerechtsurteil bzw wie man mir nun sagte handele es sie hierbei um einen Vergleich - aus dem Jahr 1935.Das sich auf dem Grundstück befindene einstöckige Gebäude wurde nach dem Krieg errichtet und diente als Stallungen.Seither erfuhr dieser Bau offensichtlich diverse Ausbauzustände,ich übernahm das Gebäude in Form einer "Party-Höhle" mit Anschluß an die öffentliche Kanalisation und mit einer Strom/Wasserversorgung,die von einem ca 30m entfehrnten Wohnhaus abgezweigt wurde.Dieses Wohnhaus (ebenfalls Außenbereich)wurde seit dem Krieg,bis vor ca 1 jahr von einer alten Dame bewohnt,die dann leider verstarb.Dieses Wohnhaus wurde an die Tochter vererbt,die nun seit dem dort wohnt. ... Hintergrund ist folgender,wie auch immer das nun von rechtlicher Relevanz sein mag,aber bevor das dem Wohnhaus nebenliegende Grundstück (samt Gebäude und Garage)in meinen Besitz überging,erläuterte ich dem Vorbesitzer sowie der Erbin mein Vorhaben.Ich möchte eine Hundetagesstätte errichten,auch laut Baubehörde eine durchaus außenbereichskonforme Nutzung.Es sei alles kein Problem,ich könne hier machen was ich wolle,die Erbin hat selber eine Hündin,man zeigte sich sehr solidarisch.Vorbesitzer meines Grundstückes und Erbin des Wohnhauses sind miteinander verwand und es scheint das diese kameradschaftliche Umgangsform mit mir eher eine List war,um mir die "Imobilie des Untergangs" auf´s Auge zu drücken,denn kaum war der Kauf besiegelt,war Schluß mit Freundlich und nachdem ich dann noch die "Frechheit" hatte beim Bauamt einen Antrag zu stellen,ist nun meine Nachbarin "gegen Alles".Ich erfuhr im Nachinein,daß der Vorbesitzer wohl schon mal eine Wohnnutzung bestrebt hatte,die ihm allerdings verweigert wurde,also weg damit und da ich zuvor schon von der verstorbenen Dame eine große Freizeitwiese gepachtet habe,paßte ich mit meinem Interesse natürlich gerade richtig ins Konzept :-( Nun bestrebe ich eine außenbereichskonforme Nutzung an > Vet.amt,Obere Landschschaftsschutzbehörde und auch vom Ordungsamt giebt es bezüglich meines Vorhabens keine Einwände,seitens der Baubehörde ist mein Vorhaben planungsrechtlich ebenfalls genehmigungsfähig,aber leider nicht baurechtlich,weil die Feuerwehr da nicht hoch kommt ! ... Nun kann ich schauen wie ich mittlerweile ohne Einkommen,die Raten getilgt bekomme,sowie auch die Existens meiner Lebensgefährtin auf dem Spiel steht.Erreichbar wäre mein Grundstück auch von Bochumer Seite da es direkt auf der Stadtgrenze liegt.Die Erreichbarkeit geschieht dann allerdings über Landwirtschaftliche Nutzfläche,ein Tip seitens der Baubehörde (vom Entscheidungsträger in meiner Angelegenheit) war,ich möge schauen das ich dann hier irgentwo einen Baulasteneintrag bekomme um zumindest die öffentlich rechtliche Erschließung gesichert zu haben ... ist eine Erschließung im Außenbereich über landwirtschaftliche Nutzfläche möglich ?