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Zufahrt Breite der Zufahrt zu Garage/Grundstück

7. April 2020 07:31 |
Preis: 66,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


11:20

Wie breit muss in Rheinland-Pfalz die Durchfahrt/Zufahrt zu einem Grundstück (hier Garage, 90° zur Straße) mindestens sein? Ist die §5 BOBln hier richtungsweisend? Die Stadt nimmt bauliche Veränderungen zur Begrünung/Pflanzbecken an der Straße vor und engt damit erheblich die Zufahrt ein. Mir ist insbesondere die Zufahrt für Feuerwehr/Rettungsdienste wichtig.

7. April 2020 | 08:14

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Aus § 7 Abs. 1 LBaO muss die Zufahrt eine Breite von 1,25 Metern haben.

Ich gehe davon aus, dass ein Gebäude der Gebäudeklasse 2 i.S.d. § 2 Abs. 2 LBauO vorliegt:

"Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt."

Hier darf also keine Verengung über die 1,25 Meter hinaus stattfinden.

Mit freundlichen Grüßen


Rückfrage vom Fragesteller 7. April 2020 | 09:29

Vielen Dank für Ihre Antwort. Vielleicht habe ich mich als Laie (Arzt) auch falsch ausgedrückt. Es handelt sich um die Zufahrt zu meiner Einzelgarage und zugleich ein Stellplatz - mein Fahrzeug ist 2,05 m breit.

Die Ihrerseits genannte 1,25 m Durchfahrtsbreite wäre gar nicht möglich für mich. Sie ist derzeit bei 2,75 m durch die Maßnahme der Stadt (vorher 3,50 m). Der Fußboden des obersten Geschosses ist ÜBER 7 m Höhe über der Geländeoberfläche.

Viele Grüße
DG

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. April 2020 | 11:20

Gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage.

Da der Fußboden das oberste Geschoss über 7 Meter liegt, wären wir bei einem Gebäude des Types 4 oder 5.

Daher ist aus § 7 Abs. 2 LBauO eine Zufahrt mit einer Breite von 3 Metern zu schaffen. 2,75 Meter verstoßen gegen das Baurecht und sollten der Bauaufsicht so auch mitgeteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

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