Verweigerte Nutzungsänderung
vom 3.8.2025
für 66 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist / Düsseldorf
Folgende Begründung wurde genannt: Das Bauwerk befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 128 Ruhrschnellweg. ... Die hier maßgebliche nähere Umgebung des Grundstücks besteht größtenteils aus Wohnbebauungen. ... Die beantragte Nutzung als Eventlocation für private Veranstaltungen ist unzulässig, da die maßgebliche nähere Umgebung einer Gemengelage entspricht und keine Vorbilder für die Art der Nutzung vorhanden sind.