An zwei Stelle beweist die tote Einfriedung eine Unterbrechung von 1m, wo portugiesischen Lorbeeren eingepflanzten worden sind (auch 2m hoch) In der Mitte der Einfriedung wurde eine Tür eingebaut, die es unseren Nachbarn ermöglicht, die Einfriedung und Lorbeeren zu pflegen. ... Jetzt kommt meine Frage: Falls wir eine tote Einfriedung von 1,50m Höhe direkt an unserem Grundstück einbauen (oder noch höher falls wir einen Zaun oder ein Schranken einbauen), können uns die Nachbarn rechtlich gesehen verpflichten diese Einfriedung abzubauen? ... Januar 1996 (Baden-Württemberg) § 11 Tote Einfriedigungen (2) Gegenüber sonstigen Grundstücken ist mit toten Einfriedigungen - außer Drahtzäunen und Schranken - ein Grenzabstand entsprechend der Mehrhöhe einzuhalten, die über 1,50 m hinausgeht. (3) Zäune, die von der Grenze nicht wenigstens 0,50 m abstehen, müssen so eingerichtet sein, daß ihre Ausbesserung von der Seite des Eigentümers des Zauns aus möglich ist.